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Förmliche Wahl für Stellvertretung - Stimmenhäufung?

Verfasst: Donnerstag 7. März 2013, 07:29
von Anonymous
Der Wahlvorstand hat bei einem förmlichen Wahlverfahren festgelegt, dass 5 stellvertretende Vertrauenspersonen zu wählen sind.
Demzufolge dürfen auf dem Stimmzettel nur 5 Bewerber angekreuzt werden.
Frage: Darf pro Bewerber nur ein Kreuz gemacht werden oder dürfen auch (höchstens) 5 Kreuz pro Bewerber und Stimmzettel erfolgen?
Wenn ja, wo steht das?

förmliches Wahlverfahren für stellv. Vertrauenspersonen

Verfasst: Mittwoch 20. März 2013, 11:47
von petra.wallmann
In der Wahlbroschüre der Integrationsämter finden sie einen Vordruck für einen Stimmzettel im förmlichen Verfahren. Dort führen Sie die Bewerber für das Amt der Vertrauensperson und für das Amt der stellvertretenden Vertrauensperson auf. Jeweils kann dort jeweils nur ein Kreuz vom Wahlberechtigten gemacht werden. Ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Herzliche Grüße aus dem LWL-Integrationsamt Westfalen!

AW: Förmliche Wahl für Stellvertretung - Stimmenhäufung?

Verfasst: Dienstag 15. Juli 2014, 19:59
von albin.göbel
Darf pro Bewerber nur ein Kreuz gemacht werden...?
Hallo zusammen,

eine Stimmenhäufung (Kumulieren) ist bei der Wahl der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung nicht vorgesehen. Wenn ein Wähler dennoch beispielsweise nur beim Bewerber A für die Wahl der fünf Stellvertreter fünf Kreuze macht, dann ist der Wille des Wählers zweifelsfrei erkennbar, dass er diesen und nur diesen Bewerber A als Stellvertreter haben will und sonst niemand. Dann sind diese fünf Kreuze nach der Fachliteratur wegen des klar erkennbaren Wählerwillens als eine Stimme zu werten und der Stimmzettel als gültig anzusehen und entsprechend auch in der Wahlniederschrift als gültig zu erfassen.


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: förmliches Wahlverfahren für stellv. Vertrauenspersonen

Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 20:28
von dpolg-bayer
Und wie ist zu zählen, wenn 3 Bewerber zu wählen sind und hinter
Bewerber 1 eine 2 geschrieben wurde und hinter
Bewerber 2 eine 1 geschrieben wurde ???

Ich meine der Wähler hat zum Ausdruck gebracht, dass er 3 Stimmen vergeben will, indem er seinem Wunschkandidaten mit 2 Stimmen einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern verschaffen wollte. Wäre er sich dem Umstand bewusst, dass die 2 bedeutet, dass er tatsächlich nur 1 Stimme vergeben hat, würde er vielleicht noch einen weiteren "Wunschkandidaten" unterstützen und seine 3. Stimme nicht verfallen lassen. Ich meine der Wählerwille ist nur dann erkennbar, wenn tatsächlich nur bei 1 Kandidaten eine Stimmenhäufung stattfindet. Ansonsten sollte der Stimmzettel ungültig sein.

Was aber, wenn der Wähler bei 3 zu wählenden Stellvertretern eine 5 hinter einen Namen schreibt - ist der Stimmzettel dann ungültig??? Ich stelle diese Fragen nicht zum Vergnügen, sondern erwarte tatsächlich derartig beschriebene Stimmzettel.

AW: förmliches Wahlverfahren für stellv. Vertrauenspersonen

Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 21:18
von Ulrich.Römer
Gleich Frage wie in diesem Beitrag deshalb Thema geschlossen