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Dunkelziffer Schwerbehinderte im Unternehmen

Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 09:55
von lotta
Hallo!

Ich bin freigestelltes BR Mitglied und möchte für die künftige SBV kandidieren. Unsere Vorsitzende möchte nun, dass ich ein Schreiben/Flyer erstelle, in dem die nicht ofiziellen Schwerbehinderten/Gleichgestellte sich angesprochen fühlen, Ihre Schwerbehinderung/Gleichstellung dem AG mittzuteilen. Sie ist der Meinung, dass es in unserem Unternehmen mehr Schwerbehinderte/Gleichgestellt gibt, als ofiziell bekannt. Sie möchte quasi, den Wählerkreis versuchen zu erweitern.

Ich persönlich denke, dass jemand der sich bisher nicht "geoutet" hat, wird es auch durch so ein Schreiben/Flyer nicht machen. Wo wir auch schon bei meiner Frage wären: Ist es Ratsam so ein Schreiben/Flyer aufzusetzten? Hat jemand Erfahrungen damit?

Ich persönlich würde eher über die Schiene, warum soll ein Schwerbehinderter/Gleichgestellter wählen gehen, wer ist Schwerbehindert/Gleichgestellt und welche "Vorteile" habe ich durch eine solche Anerkennung!?

Was denkt Ihr darüber? Über Antworten freue ich mich sehr!

AW: Dunkelziffer Schwerbehinderte im Unternehmen

Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 12:26
von dieter.kötter
Hallo Lotta
Es Reicht aus wenn du es im Wahlaushang bekannt gibst, dann kann sicher jeder Überlegen ob er an der Wahl teilnimmt oder nicht.
Gruß Dieter Kötter
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 94 Abs. 1 des SGB IX werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein/e Stellvertreter/in in Betrieben / Dienststellen gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen und / oder ihnen gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Diese Voraussetzung ist in unserem Betrieb erfüllt.
Meine Amtszeit läuft am…..ab.
Nach § 95 Abs.1 SGB IX hat die Vertrauensperson die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten zu vertreten. Im Einvernehmen mit der Betriebsleitung lade ich Sie gemäß § 19SchbVWO zu einer
Wahlversammlung
am ……………………..
In der Wahlversammlung sollen die Vertrauensperson und ein/e oder mehrere Stellvertreter/innen gewählt werden. Jede/r Wahlberechtigte kann dort Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Bringen Sie bitte vorsorglich etwa vorhandene Nachweise über ihre Eigenschaft als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch (z.B. Schwerbehindertenausweis, Gleichstellungsbescheid) mit Nach § 95 Abs. 6 des SGB IX hat das Versäumnis von Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Wahlversammlung keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge.

AW: Dunkelziffer Schwerbehinderte im Unternehmen

Verfasst: Freitag 26. September 2014, 08:29
von Ulrich.Römer
Hallo lotta,
ich sehe das auch so wie Herr Kötter. Eine gezielte Aufforderung sich zu "outen" könnte von den Betroffenen leicht mißverstanden werden. Manche sehen darin vielleicht sogar eine Jagd nach schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern. Die mir bekannten Betriebe die ähnliches versucht haben waren danach ziemlich enttäuscht, weil nichts dabei rauskam und das Ganze eher negativ ausgelegt wurde.

AW: Dunkelziffer Schwerbehinderte im Unternehmen

Verfasst: Montag 29. September 2014, 08:26
von lotta
Hallo Herr Kötter, hallo Herr Römer!

Herzlichen Dank für Ihre Antworten. Ich werde dies heute unserer Vorsitzenden vorstellen und hoffe, dass ich sie davon überzeugt bekomme.

Herzliche Grüße
Lotta