Kostenübernahme für AD
Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 07:38
Hallo,
Zur erstmals anstehenden Wahl eines Schwerbehindertenvertreters in unserem Betrieb sind auch 2 Mitarbeiter des Aussendienstes wahlberechtigt. Ein Mitarbeiter wohnt ca. 300 km entfernt, der andere ca. 750 km entfernt.
BetrVG §44 sagt zwar, dass der Verdienstausfall für den Zeitpunkt der Wahl vom AG zu tragen ist,
Gilt dies aber auch für Anreise, Übernachtung, Verpflegung und Abreise? (Die Wahlversammlung dauert nur 1 Stunde).
Welche Gesetzesgrundlage kann ich den Diskussionen mit der GF zugrunde legen?
Vielen Dank
Bernd
Zur erstmals anstehenden Wahl eines Schwerbehindertenvertreters in unserem Betrieb sind auch 2 Mitarbeiter des Aussendienstes wahlberechtigt. Ein Mitarbeiter wohnt ca. 300 km entfernt, der andere ca. 750 km entfernt.
BetrVG §44 sagt zwar, dass der Verdienstausfall für den Zeitpunkt der Wahl vom AG zu tragen ist,
Gilt dies aber auch für Anreise, Übernachtung, Verpflegung und Abreise? (Die Wahlversammlung dauert nur 1 Stunde).
Welche Gesetzesgrundlage kann ich den Diskussionen mit der GF zugrunde legen?
Vielen Dank
Bernd