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SBV Wahl - Wer darf wählen?

Verfasst: Mittwoch 24. September 2014, 11:28
von helfer
Dürfen Personen wählen bei denen zum Wahltag ein Gleichstellungsantrag läuft bzw. bei denen ein Antrag auf Schwerbehinderung in Bearbeitung ist?
Wenn ja, wo steht das dann bitte?

AW: SBV Wahl - Wer darf wählen?

Verfasst: Mittwoch 24. September 2014, 12:30
von Ulrich.Römer
Hallo helfer,
wählen dürfen nach § 94 Absatz 2 SGB IX nur die schwerbehinderten Menschen. Über § 68 Absatz 3 SGB IX dürfen auch die gleichgestellten behinderten Menschen an der SBV-Wahl teilnehmen.
Antragsteller ohne rechtskräftigen Bescheid sind beides nicht und dürfen deshalb nicht mitwählen!

Die Antragsteller bzw. der Zeitpunkt der Antragstellung ist hauptsächlich beim Thema Kündigungsschutz relevant. Für die Wahl sind die Antragsteller unerheblich. Sie zählen auch nicht bei den "fünf" als Voraussetzung zur Wahl mit!