SBV Wahl - Wer darf wählen?

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helfer

SBV Wahl - Wer darf wählen?

Beitrag von helfer »

Dürfen Personen wählen bei denen zum Wahltag ein Gleichstellungsantrag läuft bzw. bei denen ein Antrag auf Schwerbehinderung in Bearbeitung ist?
Wenn ja, wo steht das dann bitte?
Ulrich.Römer

AW: SBV Wahl - Wer darf wählen?

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo helfer,
wählen dürfen nach § 94 Absatz 2 SGB IX nur die schwerbehinderten Menschen. Über § 68 Absatz 3 SGB IX dürfen auch die gleichgestellten behinderten Menschen an der SBV-Wahl teilnehmen.
Antragsteller ohne rechtskräftigen Bescheid sind beides nicht und dürfen deshalb nicht mitwählen!

Die Antragsteller bzw. der Zeitpunkt der Antragstellung ist hauptsächlich beim Thema Kündigungsschutz relevant. Für die Wahl sind die Antragsteller unerheblich. Sie zählen auch nicht bei den "fünf" als Voraussetzung zur Wahl mit!
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