Wahlberechtigung eines Bundestagsabgeordneten
Verfasst: Mittwoch 24. September 2014, 07:37
Ein schwerbehinderter Kollege (Beamter) wurde als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Laut Auskunft der Personalverwaltung "ist er so lange beurlaubt, bis eine Entlassungsurkunde ausgehändigt wird." Laut Kommentar (zu § 94 SGB IX) "besitzen auch Beschäftigte, die in § 73 Abs. 2 SGB IX bezeichnet werden, das aktive Wahlrecht." In § 73 Abs. 2 SGB IX sind u.a. aufgeführt "Personen, deren Dienstverhältnis wegen ... unbezahltem Urlaub ruht." Ist der Abgeordnete somit aktiv wahlberechtigt?