Wahlberechtigung eines Bundestagsabgeordneten
Wahlberechtigung eines Bundestagsabgeordneten
Ein schwerbehinderter Kollege (Beamter) wurde als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Laut Auskunft der Personalverwaltung "ist er so lange beurlaubt, bis eine Entlassungsurkunde ausgehändigt wird." Laut Kommentar (zu § 94 SGB IX) "besitzen auch Beschäftigte, die in § 73 Abs. 2 SGB IX bezeichnet werden, das aktive Wahlrecht." In § 73 Abs. 2 SGB IX sind u.a. aufgeführt "Personen, deren Dienstverhältnis wegen ... unbezahltem Urlaub ruht." Ist der Abgeordnete somit aktiv wahlberechtigt?
AW: Wahlberechtigung eines Bundestagsabgeordneten
Hallo josef.gmeiner,
ja, solange das Arbeits- oder Dienstverhältnis nicht beendet ist, besteht aktives Wahlrecht, d.h. der Kollege darf mitwählen. Macht meiner Meinung nach auch Sinn, denn die Abwesenheit könnte ja jederzeit beendet werden und der Kollege kommt zurück in die Dienststelle. Deshalb hat er natürlich auch ein Interesse an der Gestaltung der Personalvertretungen mitzuwirken.
ja, solange das Arbeits- oder Dienstverhältnis nicht beendet ist, besteht aktives Wahlrecht, d.h. der Kollege darf mitwählen. Macht meiner Meinung nach auch Sinn, denn die Abwesenheit könnte ja jederzeit beendet werden und der Kollege kommt zurück in die Dienststelle. Deshalb hat er natürlich auch ein Interesse an der Gestaltung der Personalvertretungen mitzuwirken.