zu wenig Wahlvorschläge für Stellvertreter

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mpeters

zu wenig Wahlvorschläge für Stellvertreter

Beitrag von mpeters »

Guten Tag,

wir haben als Wahlvorstand (zu optimistisch?) festgelegt, vier Stellvertreter zu wählen, weil einer der erwarteten Kandidaten während der kommenden Amtszeit wegen Verrentung ausscheiden wird.
Nun sind nur zwei Wahlvorschläge für das Stellvertreteramt eingegangen, dass wir eine Nachfrist setzen werden.

Muss die Wahl nach einer weiteren Woche ohne weitere Vorschläge unweigerlich abgesagt werden?

Wie ginge es in diesem Fall weiter?

+ Sind wir als Wahlvorstand für eine neu anzustezenden Wahl überhaupt noch zuständig oder muss ein neuer erst wieder bestellt werden?
+ Müssen/dürfen wir als Wahlvorstand unmittelbar einen neuen Termin und in diesem Zusammenhang die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter neu festsetzen?
+ Oder darf man auf eine solche Festsetzung auch im Rahmen der Bekanntmachung der Bewerber hinweisen, damit überhaupt eine Wahl stattfinden kann?

Ein komplette Neuansetzung der Wahl erscheint uns sehr formalistisch, da es an der Situation bzw. der Bewerberzahl nichts ändern würde.

Vielen Dank.
Mark Peters
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: zu wenig Wahlvorschläge für Stellvertreter

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Herr Peters,
wenn die zwei eingegangenen Wahlvorschläge gültig sind, dann gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Nachfrist.
Wahlvorschläge mit vier oder weniger als den geforderten vier Stellvertretern sind gültig.
Auf den Stimmzetteln erscheinen dann eben nur die auf den gültigen Wahlvorschlägen eingereichten Namen.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
mpeters

AW: zu wenig Wahlvorschläge für Stellvertreter

Beitrag von mpeters »

Danke.

Gut, dass ich gefragt habe.
Ich habe mich von dem in der Broschüre zur Wahl vorgefertigten Formular in die Irre leiten lassen.

Dort heißt es in der "Bekanntmachung über eine Nachfrist": "Es ist [..] keine der Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder entsprechende Zahl von Wahlvorschlägen eingegangen."

Daher nahmen wir an, es müssten auch mindestens vier Vorschläge eingehen, da vier Stellvertreter gewählt werden soll(t)en.

Dann werden in unserem Fall auch nur zwei Bewerber (zum Stellvertreter) bekanntgegeben und die Wähler können später auch für einen oder auch beide ein Kreuz machen, richtig?
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: zu wenig Wahlvorschläge für Stellvertreter

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Herr Peters,
dann muss ich meine Antwort korrigieren, ich hatte verstanden, dass Sie zwei Wahlvorschläge mit unterschiedlichen Namen für die Stellvertreter bekommen haben. Nun lese ich es so, dass insgesamt nur zwei Namen als Stellvertreter zur Verfügung stehen. In diesem Fall dürfen Sie natürlich eine Nachfrist setzen und hoffen, dass es dann insgesamt vier oder mehr Namen als Stellvertreter gibt.
Wenn keine weiteren Vorschläge kommen, dann wird auf dem Stimmzettel entsprechend reduziert und die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter korrigiert. Wie Sie richtig schreiben verringert sich damit auch die Anzahl der Kreuze von vier auf "Anzahl der vorgeschlagenen Stellvertreter", die für die Stellvertreter abgegeben werden dürfen.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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