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Warum überhaupt eine IV
Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 23:15
von triker
Hallo zusammen,
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken bei uns eine IV anzustreben.
Mir erschließt sich aber nicht wirklich der Sinn einer IV, wenn ich doch meiner Meinung nach besser eine BV abschließen könnte
Meines Wissens nach ist doch eine IV speziell für die Gruppe der sbM und den Ihnen gleichgestellten, oder nicht
Macht es da nicht eher Sinn eine BV abzuschließen die alle erfasst, incl. der sbM
Sollte sich hier jemand berufen fühlen mir das pro und contra einer IV erklären zu wollen würde ich mich freuen
m.f.G.
Michael
AW: Warum überhaupt eine IV
Verfasst: Freitag 12. September 2014, 08:23
von Lieselotte
Guten Morgen,
eine Integrationsvereinbarung (IV) soll der allgemeinen oder konkreten Verbesserung der Beschäftigungssituation der schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen/innen dienen. Das SGB IX nennt in § 83 auch verschiedene Inhalte, die in einer IV betriebsbezogen vereinbart werden können. Es sollen auf den konkreten Betrieb passende Zielvereinbarungen geschlossen und umgesetzt werden. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, wo es ja bekanntlich um (Wieder-)Eingliederung bei Arbeitsunfähigkeit geht.
Eine – aus meiner Sicht - gute (und kurze) IV, hat es geschafft, auf einer DIN A4 Seite das Folgende zu vereinbaren
(frei wiedergegeben):
1. Der wieder zu besetztende Ausbildungsplatz in der Firmen-Verwaltung wird mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Jugendlichen besetzt. Dafür nimmt Mitarbeiter X Kontakt mit dem Integrationsfachdienst und den (Förder-)Schulen xyz auf. Über Betriebspraktika soll ein geeigneter Bewerber gefunden werden.
2. Die 5 schwerbehinderten (qualifizierten) Mitarbeiter in der Produktion scheiden in den nächsten 3 Jahren altersbedingt aus dem Betrieb aus. 2 bereits beschäftigte sbM werden für die freiwerdenden Arbeitsplätze weiterqualifiziert. Zur Besetzung der 3 anderen Stellen werden bei der Arbeitsagentur sbM/glM gesucht. Dafür erstellt Mitarbeiter Y ein Stellenprofil und nimmt mit der Arbeitsagentur Kontakt auf. Probebeschäftigung ist zu vereinbaren. Passgenaue Qualifizierung wird bei ansonsten gut geeigneten Bewerbern ermöglicht.
3. Der geplante Erweiterungsbau der Produktionshalle wird barrierefrei ausgeführt.
4. Die IV hatte eine Laufzeit von 3 Jahren.
Ich denke, das ist ein ganz gutes Beispiel, was Sinn und Zweck einer IV sein kann.
Gruß
Carola Fischer
AW: Warum überhaupt eine IV
Verfasst: Freitag 12. September 2014, 09:06
von Ulrich.Römer
Hallo triker,
vom LVR-Integrationsamt gibt es auch einen interessanten Artikel
Integrationsvereinbarung - Aktionsplan
Betriebliche Aktionspläne sind "IN" und ersetzen oder ergänzen bestimmt langfristig die Integrationsvereinbarungen.
AW: Warum überhaupt eine IV
Verfasst: Donnerstag 18. September 2014, 20:53
von triker
Danke für die guten Hinweise, ich denke damit kann ich schon etwas anfangen.
Obwohl es nicht einfach wird
Kurze info über die Situation:
von ca 1600 MA Mitte der 80er auf nicht ganz 500 MA geschrumpft ( die nächsten ca 60 MA warten schon
),
seit Mitte der 90er keine Einstellungen mehr, Azubis werden nicht übernommen
,
Altersdurchschnitt knapp über 50Jahre, kein offenes Ohr in Bezug auf altersgerechte Arbeitsplätze usw. usw.
Nichts desto Trotz werden wir uns der Aufgabe stellen
Gruß
Michael