Stützunterschriften
Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 00:40
Hallo,
aus den Reihen der Schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird mir berichtet, dass die Schwerbehindertenvertretung vor ca. 14 Tagen (Ende August) Einladungen zur Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellte - Jahresversammlung - (findet am 11.09.2014 statt) versandt hat.
Dem Einladungsschreiben ist eine Kopie eines Schreibens beigefügt, in dem Frau XY (Mitarbeiterin des Büros der Schwerbehindertenvertretung) darauf hinweist, dass Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung anstehen und hierfür Stützunterschriften für die Wahlvorschlagsliste, die beigefügt ist, notwendig sind. Ich gehe davon aus, dass dies mit Einverständnis der amtierenden Vertrauensfrau geschehen ist (Gewerkschaftszughörikeit)
Dem Empfänger wird mit der Einladung zur Versammlung, also mit einem offiziellen Schreiben der Schwerbehindertenvertretung, suggestiert, dass die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung nur dann stattfinden kann, wenn die beigefügte Liste (bisherige Amtierende und Stellvertreter) genügend Stützunterschriften erhält. Damit diese Liste wieder zurückgesandt werden kann, ist ein frankierter Rückumschlag mit der Anschrift der Schwerbehindertenvertretung Berlin beigefügt. Vermute, dass die Frankierung des Rückumschlags auch noch aus dem lfd. Budget der SBV "abgedrückt" wurde.
Das Wahlausschreiben ist erst am 08.09.2014 ausgehängt worden!
Hier taucht auch wieder die Frage auf: "Dürfen Amtierende einen Nutzen aus den ihnen vorliegenden Unterlagen für eine Wahl zur SBV ziehen?"
aus den Reihen der Schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird mir berichtet, dass die Schwerbehindertenvertretung vor ca. 14 Tagen (Ende August) Einladungen zur Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellte - Jahresversammlung - (findet am 11.09.2014 statt) versandt hat.
Dem Einladungsschreiben ist eine Kopie eines Schreibens beigefügt, in dem Frau XY (Mitarbeiterin des Büros der Schwerbehindertenvertretung) darauf hinweist, dass Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung anstehen und hierfür Stützunterschriften für die Wahlvorschlagsliste, die beigefügt ist, notwendig sind. Ich gehe davon aus, dass dies mit Einverständnis der amtierenden Vertrauensfrau geschehen ist (Gewerkschaftszughörikeit)
Dem Empfänger wird mit der Einladung zur Versammlung, also mit einem offiziellen Schreiben der Schwerbehindertenvertretung, suggestiert, dass die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung nur dann stattfinden kann, wenn die beigefügte Liste (bisherige Amtierende und Stellvertreter) genügend Stützunterschriften erhält. Damit diese Liste wieder zurückgesandt werden kann, ist ein frankierter Rückumschlag mit der Anschrift der Schwerbehindertenvertretung Berlin beigefügt. Vermute, dass die Frankierung des Rückumschlags auch noch aus dem lfd. Budget der SBV "abgedrückt" wurde.
Das Wahlausschreiben ist erst am 08.09.2014 ausgehängt worden!
Hier taucht auch wieder die Frage auf: "Dürfen Amtierende einen Nutzen aus den ihnen vorliegenden Unterlagen für eine Wahl zur SBV ziehen?"