Arbeitserhaltende Maßnahme außerhalb der regulären AZ
Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 11:41
Moin, moin,
ich hätte da mal ne Frage:
Eine Beschäftigte beantragt ein Coaching, das eine arbeitserhaltende Maßnahme zur Sicherung des Arbeitsplatzes darstellt.
Es handelt sich hierbei um ein Einzelcoaching. Die finanzielle Förderung wird beim Integrationsamt beantragt. So weit, so gut.
Da es sich hierbei u.A. um eine Maßnahme der Stressbewältigung handelt (Arbeitsplatz Großraumbüro), wird die Maßnahme außerhalb des Betriebs und außerhalb der regulären AZ stattfinden.
Inwieweit können, bzw. müssen Mehrstunden aufs AZ-Konto angerechnet werden? Gibt es hier eine rechtliche Grundlage oder grundsätzliches aus der Rechtssprechung?
Vorab vielen Dank den Antwortgebern.
Hardy
ich hätte da mal ne Frage:
Eine Beschäftigte beantragt ein Coaching, das eine arbeitserhaltende Maßnahme zur Sicherung des Arbeitsplatzes darstellt.
Es handelt sich hierbei um ein Einzelcoaching. Die finanzielle Förderung wird beim Integrationsamt beantragt. So weit, so gut.
Da es sich hierbei u.A. um eine Maßnahme der Stressbewältigung handelt (Arbeitsplatz Großraumbüro), wird die Maßnahme außerhalb des Betriebs und außerhalb der regulären AZ stattfinden.
Inwieweit können, bzw. müssen Mehrstunden aufs AZ-Konto angerechnet werden? Gibt es hier eine rechtliche Grundlage oder grundsätzliches aus der Rechtssprechung?
Vorab vielen Dank den Antwortgebern.
Hardy