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Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages

Verfasst: Montag 1. September 2014, 10:33
von awa1965
Guten morgen,
ich stehe vor einem Problem.
Ich arbeite seit 1988 in einem Krankenhaus und bin seit 2009 befristet voll Erwerbsminderungsberentet ( auf Grund der Arbeitsmarktsituation). Ich bin 50% Behinderten gleichgestellt. Seit dem habe ich einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich diesen Minijob aufgeben und bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Minijob anfangen. Beim alten Arbeitgeber habe ich noch ca. 70 Überstunden. .Die Überstunden könnten eventuell übernommen werden, da der neue Arbeitgeber zum selben Verbund gehört. Da ich schon im Oktober anfangen könnte, hat man mir einen Auflösungsvertrag angeboten, mit dem Hinweis, dass damit der ruhende Arbeitsvertrag auch hinfällig sei. Ist das Rechtens und was kann ich tun damit der alte Arbeitsvertrag bestehen bleibt.
mfG Andrea

AW: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages

Verfasst: Donnerstag 4. September 2014, 16:21
von Ulrich.Römer
Hallo Andrea,
in diesem Fall solltest Du unbedingt Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen. Die kann bei der Entscheidung Hilfestellung leisten. Klar ist jedoch, das durch einen Aufhebungsvertrag das alte Arbeitsverhältnis erledigt ist. Du musst also wissen und selbst entscheiden, in welche Richtung es gehen soll. Die Schwerbehindertenvertretung wird bei der Entscheidungsfindung unterstützen, die Entscheidung selbst kann dir aber niemand abnehmen.

Eine Übernahme von 70 Überstunden auf ein neues Abrbeitsverhältnis halte ich übrigens für absolut unrealistisch. Welches Interesse könnte ein neuer Arbeitgeber haben, solche "Altlasten" zu übernehmen?

AW: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages

Verfasst: Donnerstag 4. September 2014, 22:43
von awa1965
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass wenn ich den 400 Euro job aufhebe auch der alte Vertrag über die 100% Stelle weg ist. Die 100% Stelle bezieht sich auf eine Anstellung im Kh. Damit habe ich im Op gearbeitet. Der Minijob lief expliziet auf einen Einsatz in der Ambulanz. Das müssten doch rechtlich 2 getrennte Verträge sein.
Lg
Andrea

AW: Kündigung des ruhenden Arbeitsvertrages

Verfasst: Freitag 5. September 2014, 09:33
von Ulrich.Römer
Hallo Andrea,
der Aufhebungsvertrag bezieht sich natürlich nur auf das Arbeitsverhältnis welches im Vertrag benannt ist. Aus dem obigen Beitrag bin ich von einer Auflösung des gesamten Arbeitsverhältnisses beim alten Arbeitgeber ausgegangen. Sollte sich der Aufhebungsverstrag nur auf den Minijob beziehen besteht das andere Arbeitsverhältnis unverändert.