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Neuer Wahlvorstand = alte SBV?
Verfasst: Mittwoch 27. August 2014, 13:51
von andre.claus
Ist es möglich, dass sich die bisherige SBV selbst zum Wahlvorstand im förmlichen Verfahren 2014 bestellt?
AW: Neuer Wahlvorstand = alte SBV?
Verfasst: Donnerstag 28. August 2014, 09:36
von CVedder
Hallo Andre Claus,
nach § 1 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen bestellt die Schwerbehindertenvertretung (soweit es eine gibt) den Wahlvorstand. Das Gesetz legt nur fest, dass dieser aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten besteht. Weitere Einschränkungen gibt es nicht. Es ist also möglich, dass sich die amtierende SBV zum Wahlvorstand bestellt.
Ob ich dann auch als SBV kandidieren kann ist zu unterstellen. Dazu aber noch folgende Bemerkung:
Bzgl. der Betriebsräte schreibt Haufe unter
http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 46529.html
Danach heißt es:
In den Wahlvorstand dürfen nur die im Betrieb (aktiv) Wahlberechtigten berufen werden. Dabei ist auf den Zeitpunkt der Bestellung abzustellen. Ausnahmslos jeder Wahlberechtigte kann zum Wahlvorstand bestellt werden. Also auch noch amtierende Betriebsratsmitglieder, potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen (Wahlvorschlag) sind geeignete Kandidaten. Besteht ein Ein-Personen-Betriebsrat, wäre auch möglich, dass sich dieser selbst zum Wahlvorstand bestellt. Ein Mitglied des Wahlvorstands kann sich später um einen Sitz im Betriebsrat bewerben oder Wahlvorschläge durch Unterzeichnung stützen.
Aus meiner Warte ist diest auch für die Wahl zur Schwerbehindertevertretung anwendbar.
Ich würde aber auf keinen Fall empfehlen, dass ein Wahlbewerber sich für den Wahlvorstand aufstellen lässt, weil das immer ein Gscmäckle hat!
Gruß, Christian Vedder