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Wahlvorstand

Verfasst: Dienstag 26. August 2014, 13:51
von frank.bischoff
Hallo,
für den Wahlvorstand habe ich als amtierende SBV 3 Mitglieder (1 Vorsitzenden, 1 Stellvertreter und 1 Beisitzer) bestellt. Außerdem habe ich Ersatzmitglieder (2 St.) bestellt, wie es von der ZB Spezial Zeitschrift empfohlen wird. Jetzt meine Frage: Muss man die Ersatzmitglieder namentlich einem regulären Mitglied des Wahlvorstandes zuordnen, oder kann eine Ersatzmitglied jedes der regulären Mitglieder bei Absenz vertreten?

Danke und Gruß
Frank

AW: Wahlvorstand

Verfasst: Dienstag 26. August 2014, 15:36
von CVedder
Hallo Frank Bischoff,

klares Ja, namentliche Zuordnung ist empfehlenswert, damit weis der Ratsuchende sofort wer für ihn der nächste unmittelbar Ansprechpartner ist.

Gruß, Christian Vedder

AW: Wahlvorstand

Verfasst: Mittwoch 27. August 2014, 07:04
von frank.bischoff
Hallo Herr Vedder,

danke für die prompte Info!

Grüße aus Rheinfelden

Frank Bischoff