Hallo,
für den Wahlvorstand habe ich als amtierende SBV 3 Mitglieder (1 Vorsitzenden, 1 Stellvertreter und 1 Beisitzer) bestellt. Außerdem habe ich Ersatzmitglieder (2 St.) bestellt, wie es von der ZB Spezial Zeitschrift empfohlen wird. Jetzt meine Frage: Muss man die Ersatzmitglieder namentlich einem regulären Mitglied des Wahlvorstandes zuordnen, oder kann eine Ersatzmitglied jedes der regulären Mitglieder bei Absenz vertreten?
Danke und Gruß
Frank
Wahlvorstand
AW: Wahlvorstand
Hallo Frank Bischoff,
klares Ja, namentliche Zuordnung ist empfehlenswert, damit weis der Ratsuchende sofort wer für ihn der nächste unmittelbar Ansprechpartner ist.
Gruß, Christian Vedder
klares Ja, namentliche Zuordnung ist empfehlenswert, damit weis der Ratsuchende sofort wer für ihn der nächste unmittelbar Ansprechpartner ist.
Gruß, Christian Vedder
AW: Wahlvorstand
Hallo Herr Vedder,
danke für die prompte Info!
Grüße aus Rheinfelden
Frank Bischoff
danke für die prompte Info!
Grüße aus Rheinfelden
Frank Bischoff