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KSBV

Verfasst: Donnerstag 21. August 2014, 10:51
von bobby
Hallo
Ich bin seit zwei Wochen als KSBV im Amt. In unserem Konzern befinden sich 6 Unternehmen. Zwei von diesen haben nur eine SBV.
Ich hab nun unseren Personalchef gebeten, mir eine Liste sämtlicher Schwerbehinderter Mitarbeiter im Konzern zukommen zu lassen. Leider verweigert er mir diese. Wie sieht es denn rechtlichen aus? Hab ich Anspruch auf die Namen und Anzahl der Schwerbehinderten?
Ausserdem wollt ich die Unternehmen persönlich aufsuchen, um mir ein Bild zu machen. Steht mit das als KSBV zu ?

mfg

AW: KSBV

Verfasst: Donnerstag 21. August 2014, 15:53
von CVedder
Hallo Bobby,

gibt es eigentlich eine Gesamtschwerbehindertenvertretung?

Nun zunächst zur Frage nach den Besuchen. Klares Ja, denn die Konzernschwerbehindertenvertretung vertritt ja die Interessen und Themen der schwerbehinderten Beschäftigten über alle Unternehmen hinaus. Damit muss Sie auch Kenntnisse und Bekanntheitsgrad vor Ort erlangen (§ 97 Absatz 6 SGB IX).

Für Unternehmen ohne eigene SBV und ohne eine Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist dann die Konzernschwerbehindertenvertretung ansprechbar und zuständig (§ 97 Absatz 6, Satz 2 SGB IX und hierzu auch die Kommentarmeinung von ERNST/ADLHOCH/SEEL). Für diese Unternehmen besteht dann auch Anspruch auf die Liste der schwerbehinderten Beschäftigten.

Gruß, Christian Vedder

AW: KSBV

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 06:46
von bobby
Hallo Christian
Nein einen Gesamtbetriebsrat und eine GesamtSBV gibt es nicht. Es gibt einen Konzernbetriebsrat und nun durch mich vertreten einen KSBV.
mfg
Bobby

AW: KSBV

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 09:44
von thomas.lambert
Hallo Bobby,

wie bist Du denn als Konzern-SBV gewählt worden. Üblicherweise wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen die Konzern-SBV. Nur dann, wenn eines der Konzernunternehmen aus nur einem Betrieb besteht, darf die für diesen Betrieb gewählte örtliche SBV, die dann an die Stelle der Gesamt-SBV tritt, die Konzern-SBV wählen.

Wenn also die beiden Betriebe in dem Konzern Einzelbetriebe sind, rücken die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen an Stelle der Gesamt-SBV und wählen somit die Konzern-SBV.

Bezüglich der Listen schwerbehinderter Mitarbeiter im Konzern sehe ich das genauso wie Christian.

Gruß, Thomas Lambert

AW: KSBV

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 11:07
von bobby
Hallo Thomas
Ich bin stellv. SBV in unserem Unternehmen. Im Konzern befinden sich 6 Unternehmen. Zwei von diesen haben eine SBV. Laut $ 22 der SchwVOB muss bei zwei Wählenden keine Wahl durchgeführt werden. Man kann sich auf einen KSBV einigen. Ich wurde gefragt ob ich das Amt übernehmen würde und hab dieses auch bestätigt.

mfg

AW: KSBV-Namensverzeichnisse: Auskunftsanspruch?

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 19:59
von albin.göbel
bobby hat geschrieben: Ich hab nun unseren Personalchef gebeten, mir eine Liste sämtlicher schwerbehinderter Mitarbeiter im
Konzern zukommen zu lassen. Hab ich Anspruch auf die Namen und Anzahl der Schwerbehinderten?
In jedem Fall hat die örtliche SBV in dem einen Konzernunternehmen und die örtliche SBV in dem anderen Konzernunternehmen Rechtsanspruch auf unaufgeforderte Überlassung der Anzeigen und Namensverzeichnisse zur Ausgleichsabgabe 2013 jeweils für den Bereich ihres Konzernunternehmens nach der Fachliteratur, damit sie sich einen unternehmensweiten Überblick verschaffen können als Grundvoraussetzung für ihre Amtstätigkeit im Unternehmen
(vgl. Düwell in LPK-SGB IX, § 97 Randnummern 39 und 66).

Und die Konzern-SBV hat einen Anspruch auf Überlassung der Gesamtheit der Anzeigen und Namensverzeichnisse aus 2013 für die übrigen vier anderen Konzernunternehmen, aufgegliedert nach Betrieben (§ 80 Absatz 2 Satz 3 SGB IX), in denen sie jeweils als „Ersatzvertretung“ amtiert kraft gesetzlichen Auftrags, solange und soweit in diesen Unternehmen noch keine örtliche SBV existiert (B­IH-Wahlrechtsbroschüre, Seite 19).

Datenschutzrechtliche Gründe stehen der Überlassung nicht entgegen. Mit welcher Begründung verweigert denn der Personalleiter die Listen?


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: KSBV

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 21:18
von CVedder
Ja sehr gute Frage von Albin Göbel! Bin auch neugierig.

Gruß Christian Vedder

AW: KSBV

Verfasst: Montag 25. August 2014, 12:14
von bobby
Hallo Albin
Ich hatte in der letzten Zeit schon mehrere unerfreuliche Zwischenfälle mit dem Personalchef.
Er wollte mich schon krankheits bedingt kündigen usw.
Er ist also nicht sehr gut auf mich zu sprechen und hat die BItte von mir mit den Worten: "Das geht sie nichts an" begründet.

mfg

AW: KSBV

Verfasst: Montag 25. August 2014, 19:18
von thomas.lambert
Hallo Bobby,

der Rechtsanspruch, dass Du die Liste der schwerbehinderten Beschäftigten für den Konzern erhältst, ergibt sich analog § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jedes Jahr zwecks Veranlagung der Ausgleichsabgabe die Meldung an das Integrationsamt zu machen. Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat erhalten eine Kopie davon. Der AG hat gegenüber der SBV eine Informationspflicht, die sich aus § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ableiten lässt. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, handelt er ordnungswidrig gemäß § 156 SGB IX (d. h. es könnte über die Agentur für Arbeit sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden).

Bevor Du jedoch solche Geschütze auffährst, solltest Du Dir beim Konzernbetriebsrat Unterstützung holen und ihr solltet gemeinsam versuchen, an die gewünschten Informationen zu kommen.

Viele Grüße
Thomas Lambert