hwh hat geschrieben: Inwieweit kann die Zeit... der Einsicht in die Wählerliste am Tag begrenzt werden...?
… und dazu noch drei kurze Ergänzungen aus Rechtsprechung bzw. Praxis zur Wahl:
1. LEITSATZ:
"Es stellt einen wesentlichen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften dar, wenn in einem Betrieb, in dem auch nachts gearbeitet wird, die Wählerliste nur jeweils drei Stunden vormittags am Arbeitsplatz eines Mitgliedes des Wahlvorstandes eingesehen werden kann."
LAG Köln vom 16.01.1991, 2 TaBV 37/90 = BIH-Wahlbroschüre, S. 69).
2. Der zutreffende praxisbewährte Hinweis von Hrn. Beyer, dass auch namentlich benannte
"Wahlhelfer" nach den Vorgaben des Wahlvorstands mit der Auslegung betraut werden können, entspricht der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung.
LAG Stuttgart vom 12.01.2012, 3 TaBV 7/11, Juris, Rn. 21
3. Tipp: Man könnte als Service bzw. zur organisatorischen
Vereinfachung für alle Beteiligten in der Nummer 4 des Wahlausschreibens eventuell sinngemäß nachfolgenden praxisbewährten Satz zusätzlich anfügen beispielsweise wie folgt:
"Eine Einsicht in die Liste der Wahlberechtigten ist außerdem bei Bedarf gerne auch außerhalb der vorgenannten Zeiten nach Terminvereinbarung kurzfristig möglich,
Telefon....…., E-Mail........"
Mailadresse
Auf alle Fälle empfehle ich Ihnen (übers BIH-Formular hinaus) in Nummer 1 des Wahlausschreibens nicht nur Telefon-Nr, sondern möglichst stets auch eine sog. (gemeinsame) E-Mail-Funktionsadresse des Wahlvorstandes anzugeben, etwa:
SBV-Wahlvorstand@musterbetrieb.de
Das ist im Interesse aller Beteiligten - und seit Jahren praxisbewährt. So ist immer jemand vom Vorstand erreichbar und keiner kann sich beschweren, dass angeblich niemand erreichbar gewesen sei, was jedoch gerne mal bei Wahlanfechtungen behauptet wird. Ihre EDV-Stelle sollte das in wenigen Minuten so einrichten können, so dass alle Mails an diese Adresse gleichzeitig bei allen drei Mitgliedern des Wahlvorstandes landen. Vgl
Düwell, Wahl der SBV, 2. Aufl, Kapitel 10.3.2 Liste der Wahlberechtigten,
"Praxistipp" (am Ende), zur schnellen Klärung von Fragen bzw. evtl. Einwendungen.
Viele Grüße
Albin Göbel