Guten Tag zusammen,
zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung können sich ja sowohl schwerbehinderte als auch nicht schwerbehinderte Beschäftigte aufstellen lassen. Jetzt zu meiner Frage: Muss es öffentlich ausgehängt werden, daß sich jeder Mitarbeiter aufstellen bzw. Wählen lassen kann?
SBV Wahl 2014
AW: SBV Wahl 2014
Hallo Dennis32,
das Musterwahlausschreiben der BIH (auf Seite 80 der Broschüre "ZB Wahl der Schwerbehindertenvertretung" informiert unter Ziffer 2 darüber, wer wählbar ist. Wer das aufmerksam liest, stellt fest, dass man kein schwerbehinderter Mensch sein muss um als Schwerbehindertenvertretung zu kandidieren. Im Mustertext zur Einladung der Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren (Seite 97 der Bröschüre) findet sich dieser Text leider nicht.
Unabhängig davon, wenn Sie noch auf der Suche nach Kandidaten sind und möglichst viele erreichen wollen, dann kann sich ein zusätzlicher Hinweis/Information an prominenter Stelle (Intranet, schwarzes Brett,....) in Ihrem Betrieb lohnen.
Gruß
Christian Vedder
das Musterwahlausschreiben der BIH (auf Seite 80 der Broschüre "ZB Wahl der Schwerbehindertenvertretung" informiert unter Ziffer 2 darüber, wer wählbar ist. Wer das aufmerksam liest, stellt fest, dass man kein schwerbehinderter Mensch sein muss um als Schwerbehindertenvertretung zu kandidieren. Im Mustertext zur Einladung der Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren (Seite 97 der Bröschüre) findet sich dieser Text leider nicht.
Unabhängig davon, wenn Sie noch auf der Suche nach Kandidaten sind und möglichst viele erreichen wollen, dann kann sich ein zusätzlicher Hinweis/Information an prominenter Stelle (Intranet, schwarzes Brett,....) in Ihrem Betrieb lohnen.
Gruß
Christian Vedder