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Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Dienstag 12. August 2014, 14:42
von jeffrey.lopez
Hallo, kann mir bitte einer beantworten, ob ich als Schwerbehindertenvertretung, die Schulungen im Sinne der Betriebsratsarbeit, von meinem Arbeitgeber bezahlt bekomme, obwohl ich derzeit Krankengeld beziehe.
Mfg Lopez

AW: Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 10:32
von CVedder
Hallo Jeffrey,

was ist denn eine Schulung im Sinne der Betriebsratsarbeit überhaupt?
Ich möchte auf jeden Fall zu bedenken geben, dass wer in Arbeitsunfähigkeit ist, sich genau überlegen sollte, auf eine Fortbildung zu gehen, welche auch noch der Arbeitgeber bezahlen soll.
Ich würde davon abraten.

Gruß, Christian Vedder

AW: Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 11:37
von jeffrey.lopez
Hallo Christian,

ich gehe in der Annahme, dass ich mein Ehrenamt als Schwerbehindertenvertretung trotz Arbeitsunfähigkeit ausüben darf und deswegen wollte ich gerne wissen ob ich mich auch zu meinem Amt weiterbilden darf, was Schulungen angeht.
Ich danke dir aber sehr für deine Antwort und dein Bedenken das Du geäußert hast. Gibt es zu deinen Bedenken irgendetwas, was paragraphliche niedergeschrieben ist oder welche Gründe dafür oder dagegen sprechen, eine Schulung auf Kosten des Arbeitgebers zu besuchen?
Ich meine, bitte versteh mich nicht falsch ich aber ich habe auch ein bisschen Bauchschmerzen mit diesem Thema aber dennoch hätte ich es gerne genauer gewusst.

Gruß, Jeffrey Lopez

AW: Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 14:13
von Lieselotte
Hallo miteinander,

nach meinem Verständnis ist eine Vertrauensperson durch eine AU "verhindert" ihr Amt auszuüben. D.h. der/die Sterllvertreter/in nimmt während der Dauer der AU das Amt der Vertrauensperson wahr. Schließlich hat man durch die AU dem Arbeitgeber angezeigt, dass man gesundheitlich nicht in der Lage ist, der beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Das schließt für mich das betriebliche Ehrenamt der Vertrauensperson mit ein. Klar bedeutet eine AU nicht, dass man an das Bett gefesselt ist und keinen Fuß vor die Tür setzen darf. Aber man muss alles unterlassen, was die Beschwerden verschlimmert und die Genesung verzögert. Ich persönlich finde es deshalb sehr schwierig, schlüssig zu begründen, warum es für meine Gesundheit förderlich ist, den ganzen Tag oder sogar mehrere Tage in einer (externen?) Schulung zu sitzen.

Gruß
Carola Fischer

AW: Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 14:47
von CVedder
Hallo Jeffrey,

die Bauchschmerzen habe ich auch, außerdem schließe ich mich dem Kommentar von Carola Fischer voll an.

Gruß, Christian Vedder

AW: Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Mittwoch 13. August 2014, 22:23
von jeffrey.lopez
Danke Euch nochmal für Eure Antworten.
Lg, Jeffrey Lopez

AW: Schulung während Krankmeldung

Verfasst: Dienstag 19. August 2014, 10:36
von albarracin_01
Hallo,

es ist ein Irrglauben, daß eine AU "automatisch" auch die Ausübung des SBV-Amtes einschließt.
Eine AU sagt ausschließlich etwas über die Möglichkeit zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung aus. Ob das Ehrenamt davon mitbetroffen ist, kommt auf die konkreten Einzelfallumstände an.

Ein AN in der AU muß nur Aktivitäten unterlassen, die der Genesung widersprechen - mehr nicht.

&Tschüß
Albarracin