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Stellvertreter Förmliches Wahlverfahren

Verfasst: Freitag 8. August 2014, 08:59
von dija
Frage: beim Formular Wahlvorschlag steht unter Punkt 2: die Zahl der genannten Bewerber darf die Zahl der stellvertr. Mitglieder laut Wahlauschreiben (2 Beweber) nicht übersteigen. Es gibt aber mehr Bewerber für das Amt?

AW: Stellvertreter Förmliches Wahlverfahren

Verfasst: Sonntag 10. August 2014, 12:51
von Ulrich.Römer
Hallo dija, das ist ja klasse, wenn es so viele Bewerber gibt. Diese müssen dann einfach nur auf mehrere Wahlvorschläge jeweils bis zur Zahl der zu wählenden Stellvertreter verteilt werden.
Beispiel: es sollen zwei Stellvertreter gewählt werden und es gibt fünf Bewerber, dann müssen diese auf mindestens drei Wahlvorschläge verteilt werden. Weniger Bewerber als zwei auf einem Wahlvorschlag sind zulässig, es dürfen nur nicht mehr sein. Jeder Wahlvorschlag muss natürlich die erforderliche Anzahl an Stützunterschriften enthalten.