Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfahren

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monika.kirchhoff

Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfahren

Beitrag von monika.kirchhoff »

Bei einer Schulungsveranstaltung meines örtlichen LAGeSo hier in Berlin, habe ich andere Information erhalten als bei einem kürzlich besuchten Seminar eines kommerziellen Anbieters. Hintergrund ist, das unser Doppelstandort Berlin/Potsdam mit insgesamt 25 SB-Mitarbeiter in Berlin und 4 SB-Mitarbeitern in Potsdam in zwei verschiedenen Bundesländern liegt. Beim LAGeSo teilte man mir mit, dass deshalb trotz der geringen SB-Mitarbeiteranzahl zwingend das förmliche Wahlverfahren anzuvenden sei, im Kommerziellen-Seminar wurde gesagt, es zähle rein die Mitarbeiteranzahl.

Nun weiss ich nicht was definitiv richtig ist, von der reinen Entfernung her liegen beide Standorte circa 30 Minuten Autofahrt voneinander entfernt.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfah

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Frau Kirchhoff,
für das vereinfachte Wahlverfahren müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Weniger als 50 Wahlberechtigte
    und
  2. Räumlich nicht weit auseinanderliegende Teile
Voraussetzung Ziffer 1 ist mit 29 Wahlberechtigten erfüllt.
Somit ist also noch die räumliche Entfernung als weitere Voraussetzung zu prüfen. Die schwerbehindertenrechtlichen Rechtsbegriffe der nicht räumlich weit/er auseinander liegenden Teile in § 94 Absatz 6 Satz 3 SGB IX und in § 18 SchwbVWO sind trotz des gleichen Wortlauts nicht identisch mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsbegriff der räumlich weiten Entfernung in § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz. In einem vom BAG entschiedenen Fall (BAG, Beschluss vom 7.4.2004, 7 ABR 42/03; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom
10.4.2003, 21 TaBV 4/02) lagen die Verkaufsstellen bis zu 60 km voneinander entfernt. Zusätzlich ist auch noch die Reisezeit maßgeblich.
Wenn Ihre beiden Standorte also weniger als 60 km voneinader entfernt sind und dafür 1 h Reisezeit ausreichen, wäre auch die zweite Voraussetzung erfüllt und Sie können ohne Bedenken vereinfacht wählen.
Die Tatsache, dass hier zwei Bundesländer betroffen sind ist nicht relevant.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
monika.kirchhoff

AW: Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfah

Beitrag von monika.kirchhoff »

Danke für die schnelle Rückmeldung, Sie haben mir sehr geholfen , :)
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfah

Beitrag von Ulrich.Römer »

Danke ;)
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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