Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung
Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 08:39
Hallo
Wir möchten in diesem Jahr erstmals eine Schwerbehindertenvertretung wählen.
Die BIH-Informationsschreiben sind dabei eine sehr große Hilfe und können die wesentlichen Fragen auch beantworten. Auf diese Frage finden wir allerdings keine eindeutige Antwort:
Der Betriebsrat lädt die Wahlberechtigten zu einer Wahlversammlung ein bei der der Wahlvorstand gewählt wird. Muss der Wahlvorstand zwingend aus den Reihen der Waghlberechtigten gewählt werden? In unserem Falle würde sich auch der Wahlvorstand der die BR-Wahl organisiert hat, zur Verfügung stellen, hätte aber laut SchwbVWO §1 (2) gar nicht Möglichkeit dazu, da er nicht zur Wahlversammlung eingelden werden kann? Wenn sich nun aber niemand der Wahlberechtigten als Wahlvorstand zur Verfügung stellt oder bei der anberaumten Versammlung nur wenige der Wahlberechtigten anwesend sind, wie kann dann ein Wahlvorstand eingerichtet werden?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
LG
Bernd
Wir möchten in diesem Jahr erstmals eine Schwerbehindertenvertretung wählen.
Die BIH-Informationsschreiben sind dabei eine sehr große Hilfe und können die wesentlichen Fragen auch beantworten. Auf diese Frage finden wir allerdings keine eindeutige Antwort:
Der Betriebsrat lädt die Wahlberechtigten zu einer Wahlversammlung ein bei der der Wahlvorstand gewählt wird. Muss der Wahlvorstand zwingend aus den Reihen der Waghlberechtigten gewählt werden? In unserem Falle würde sich auch der Wahlvorstand der die BR-Wahl organisiert hat, zur Verfügung stellen, hätte aber laut SchwbVWO §1 (2) gar nicht Möglichkeit dazu, da er nicht zur Wahlversammlung eingelden werden kann? Wenn sich nun aber niemand der Wahlberechtigten als Wahlvorstand zur Verfügung stellt oder bei der anberaumten Versammlung nur wenige der Wahlberechtigten anwesend sind, wie kann dann ein Wahlvorstand eingerichtet werden?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
LG
Bernd