Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung

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ursa

Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung

Beitrag von ursa »

Hallo

Wir möchten in diesem Jahr erstmals eine Schwerbehindertenvertretung wählen.
Die BIH-Informationsschreiben sind dabei eine sehr große Hilfe und können die wesentlichen Fragen auch beantworten. Auf diese Frage finden wir allerdings keine eindeutige Antwort:
:?: Der Betriebsrat lädt die Wahlberechtigten zu einer Wahlversammlung ein bei der der Wahlvorstand gewählt wird. Muss der Wahlvorstand zwingend aus den Reihen der Waghlberechtigten gewählt werden? In unserem Falle würde sich auch der Wahlvorstand der die BR-Wahl organisiert hat, zur Verfügung stellen, hätte aber laut SchwbVWO §1 (2) gar nicht Möglichkeit dazu, da er nicht zur Wahlversammlung eingelden werden kann? Wenn sich nun aber niemand der Wahlberechtigten als Wahlvorstand zur Verfügung stellt oder bei der anberaumten Versammlung nur wenige der Wahlberechtigten anwesend sind, wie kann dann ein Wahlvorstand eingerichtet werden?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung

LG
Bernd
Ulrich.Römer

AW: Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Bernd,
Der Wahlvorstand muss nicht aus dem Kreis der Wahlberechtigten gebildet werden. Wenn die Wahlberechtigten einverstanden sind, kann das natürlich auch der bewährte Wahlvorstand der BR-Wahl machen.
ursa

AW: Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung

Beitrag von ursa »

Hallo Herr Römer,

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage.
Wir laden nun erstmal zur Wahlversammlung ein und warten ab, ob sich nioht doch aus den Reihen der Schwerbehinderten ein Wahlvorstand gründen läßt. Ansonsten greift Alternative B!
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