5 Monate krank und Schwerbehindert / 60%: Darf der Jahresur
Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 08:31
Ein nettes Hallo,
hoffentlich bin ich hier mit meiner Frage richtig, ansonsten "sorry" und bitte löschen oder verschieben.
Ich schildere in Form eines fiktiven Falles:
Angenommen, ein Arbeitnehmer bekommt am 31.12.2013 eine Operation wegen einer Tumorerkrankung.
Darauf ist er inklusive Reha bis 23.03.2014 krankgeschrieben.
Danach beginnt die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
Ab 28.04.2014 arbeitet er wieder regulär.
Durch die Erkrankung hat er einen Schwerbehindertenausweis mit 60%, rückwirkend ab dem 01.01.2014, bekommen. Er kann aber seine bisherige Tätigkeit in vollem Umfang wieder durchführen.
Sein Arbeitgeber gewährt allen Arbeitnehmern, die länger als 5 Jahre beschäftigt sind, 30 Tage Urlaub. Dazu gehört der Arbeitnehmer in meinem Beispiel auch.
Aufgrund der langen Krankheitsdauer von beinahe 5 Monaten möchte der Arbeitgeber den Gesamtjahresurlaub des Arbeitnehmers in unserem Beispiel kürzen.
Um wieviel darf er das tun?
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf er das tun?
Oder im Umkehrschluss: Auf welcher rechtlichen Grundlage darf er das nicht tun?
Ich würde mich besonders über fundierte und "hieb- und stichfeste" Aussagen / Quellenangaben freuen.
Vielen Dank aber auch für alle eure Kommentare, Links, etc.
hoffentlich bin ich hier mit meiner Frage richtig, ansonsten "sorry" und bitte löschen oder verschieben.
Ich schildere in Form eines fiktiven Falles:
Angenommen, ein Arbeitnehmer bekommt am 31.12.2013 eine Operation wegen einer Tumorerkrankung.
Darauf ist er inklusive Reha bis 23.03.2014 krankgeschrieben.
Danach beginnt die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
Ab 28.04.2014 arbeitet er wieder regulär.
Durch die Erkrankung hat er einen Schwerbehindertenausweis mit 60%, rückwirkend ab dem 01.01.2014, bekommen. Er kann aber seine bisherige Tätigkeit in vollem Umfang wieder durchführen.
Sein Arbeitgeber gewährt allen Arbeitnehmern, die länger als 5 Jahre beschäftigt sind, 30 Tage Urlaub. Dazu gehört der Arbeitnehmer in meinem Beispiel auch.
Aufgrund der langen Krankheitsdauer von beinahe 5 Monaten möchte der Arbeitgeber den Gesamtjahresurlaub des Arbeitnehmers in unserem Beispiel kürzen.
Um wieviel darf er das tun?
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf er das tun?
Oder im Umkehrschluss: Auf welcher rechtlichen Grundlage darf er das nicht tun?
Ich würde mich besonders über fundierte und "hieb- und stichfeste" Aussagen / Quellenangaben freuen.
Vielen Dank aber auch für alle eure Kommentare, Links, etc.