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Wahlberechtigt, trotz Homeoffice-Arbeitsplatz?

Verfasst: Dienstag 5. August 2014, 14:25
von claudinchen2711
Guten Tag,

ich habe einen schwerbehinderten MA, der aufgrund seiner Behinderung seine Arbeit nicht im Betrieb, sondern zuhause (Homeoffice) erledigt. Meiner Meinung nach ist der Mitarbeiter wahlberechtigt und gehört auf die Wählerliste.

Nun habe ich gehört, dass es Gerichtsurteile geben soll, dass solche Mitarbeiter nicht wahlberechtig sein sollen, da sie nicht im Betrieb arbeiten.

Kann das jemand bestätigen / belegen?

Ich freue mich auf baldige Antwort :D

AW: Wahlberechtigt, trotz Homeoffice-Arbeitsplatz?

Verfasst: Dienstag 5. August 2014, 20:19
von Ulrich.Römer
Hallo claudinchen2711,
Nein, das ist nicht richtig. Natürlich dürfen auch Mitarbeiter von Tele-Arbeitsplätzen mitwählen. Sie sind ganz "normale" Beschäftigte.
Nicht zu verwechseln ist das allerdings mit den Heimarbeitern, die haben keinen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb. Sie zählen deshalb auch nicht als Beschäftigte des Betriebes.

AW: Wahlberechtigt, trotz Homeoffice-Arbeitsplatz?

Verfasst: Mittwoch 6. August 2014, 08:42
von claudinchen2711
Hallo Urlich Römer,

vielen Dank für die Antwort.

So hatte ich es mir auch gedacht ;)

Schönen Tag noch....