Wahlberechtigt, trotz Homeoffice-Arbeitsplatz?
Verfasst: Dienstag 5. August 2014, 14:25
Guten Tag,
ich habe einen schwerbehinderten MA, der aufgrund seiner Behinderung seine Arbeit nicht im Betrieb, sondern zuhause (Homeoffice) erledigt. Meiner Meinung nach ist der Mitarbeiter wahlberechtigt und gehört auf die Wählerliste.
Nun habe ich gehört, dass es Gerichtsurteile geben soll, dass solche Mitarbeiter nicht wahlberechtig sein sollen, da sie nicht im Betrieb arbeiten.
Kann das jemand bestätigen / belegen?
Ich freue mich auf baldige Antwort
ich habe einen schwerbehinderten MA, der aufgrund seiner Behinderung seine Arbeit nicht im Betrieb, sondern zuhause (Homeoffice) erledigt. Meiner Meinung nach ist der Mitarbeiter wahlberechtigt und gehört auf die Wählerliste.
Nun habe ich gehört, dass es Gerichtsurteile geben soll, dass solche Mitarbeiter nicht wahlberechtig sein sollen, da sie nicht im Betrieb arbeiten.
Kann das jemand bestätigen / belegen?
Ich freue mich auf baldige Antwort