förmliche oder einfaches Wahlverfahren?
Verfasst: Montag 28. Juli 2014, 21:46
Hallo,
Ich War auf der Schulung zur Vorbereitung der Wahlen. Dennoch ist mir nun noch eine Frage offen geblieben und zwar welches Wahlverfahren ich anwenden muss:
Wir haben einen Hauptsitz in HH, in den unsere Hauptfirma und Tochterfirma ansässig ist. In der BRD hat unsere Tochterfirmen zusätzlich noch 3 Niederlassungen. Die BR-WAHL fand für alle Standorte statt, außer für eine Niederlassung, welche selber einen BR gewählt hat. Die Wahl War sowohl für Haupt- als auch Tochterfirma. (Ein GBR)
Wir haben in ganz Deutschland ca. 25 Schwerbehinderte/Gleichgestellte.
Muss ich die SBV-WAHL nur für den Standort HH machen? Das wäre ja das einfach Verfahren und hole die Kollegen der einzelnen Niederlassungen dann im Dezember über die Wahl der Gesamt-SBV ab? Oder muss ich für alle Niederlassungen wählen lassen? Dann wäre es ja aufgrund der Entfernung das förmliche Verfahren. Aber wie verhält es sich dann mit der Niederlassung die einen eigenen BR gewählt hat?
Es wäre schön, wenn Sie mir kurzfristig helfen könnten , da wir nämlich kurzfristig, sofern es das förmliche Verfahren ist, den Wahlvorstand bestellen möchten.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Svenja
Ich War auf der Schulung zur Vorbereitung der Wahlen. Dennoch ist mir nun noch eine Frage offen geblieben und zwar welches Wahlverfahren ich anwenden muss:
Wir haben einen Hauptsitz in HH, in den unsere Hauptfirma und Tochterfirma ansässig ist. In der BRD hat unsere Tochterfirmen zusätzlich noch 3 Niederlassungen. Die BR-WAHL fand für alle Standorte statt, außer für eine Niederlassung, welche selber einen BR gewählt hat. Die Wahl War sowohl für Haupt- als auch Tochterfirma. (Ein GBR)
Wir haben in ganz Deutschland ca. 25 Schwerbehinderte/Gleichgestellte.
Muss ich die SBV-WAHL nur für den Standort HH machen? Das wäre ja das einfach Verfahren und hole die Kollegen der einzelnen Niederlassungen dann im Dezember über die Wahl der Gesamt-SBV ab? Oder muss ich für alle Niederlassungen wählen lassen? Dann wäre es ja aufgrund der Entfernung das förmliche Verfahren. Aber wie verhält es sich dann mit der Niederlassung die einen eigenen BR gewählt hat?
Es wäre schön, wenn Sie mir kurzfristig helfen könnten , da wir nämlich kurzfristig, sofern es das förmliche Verfahren ist, den Wahlvorstand bestellen möchten.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Svenja