Heranziehung in die SBV
Verfasst: Montag 28. Juli 2014, 11:43
Guten Tag,
ist der Arbeitgeber nach wie vor lediglich über die Heranziehung eines Stellvertretrs durch die Vertrauensperson zu unterrichteten?
Hat der Arbeitgeber nach wie vor nach Unterrichtung die Aufagbe, die Tätigkeiten des Heranzuziehenden anderweitig zu delegieren?
Leider finde ich zu den beiden Vorgenannten die Quelle nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus.
ist der Arbeitgeber nach wie vor lediglich über die Heranziehung eines Stellvertretrs durch die Vertrauensperson zu unterrichteten?
Hat der Arbeitgeber nach wie vor nach Unterrichtung die Aufagbe, die Tätigkeiten des Heranzuziehenden anderweitig zu delegieren?
Leider finde ich zu den beiden Vorgenannten die Quelle nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus.