Wahlvorstand Lehrgang

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Wolfgangm

Wahlvorstand Lehrgang

Beitrag von Wolfgangm »

Hallo, unser Wahlvorstand muss noch den Lehrgang für die SBV machen. Kosten fallen für den Lehrgang ja nicht an. Da wir jedoch ein Bundesweiter Betrieb sind, fallen natürlich Reisekosten an.
Nun zur Frage: Muss der Lehrgang in den Betriebsrat als Weiterbildung ? Und können wir nur mit Zustimmung fahren?
Wir sind alle ordentliche Betriebsräte und stellen uns daher für den Lehrgang selbst frei, aber der Ablauf ist uns noch nicht ganz klar.
Gruß
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Wahlvorstand Lehrgang

Beitrag von CVedder »

Hallo Wolfgangm,

wer hat den Wahlvorstand bei euch bestellt?
Gibt es oder gab es bereits eine eigene Schwerbehindertenvertretung oder handelt es sich um eine durch den BR initierte erstmalige Wahl? Es kommt darauf an, wer den Wahlvorstand bestellt hat. Geschah dies durch die amtierende SBV, dann bedarf es keines Beschlusses durch den BR, stattdessen muss der Arbeitgeber informiert und bei ihm die Zustimmung zur Kostenübernahme eingeholt werden.
Bei einer Bestellung durch die SBV sind eventuell bereits vorhandene Ehrenämter unerheblich.

Gruß, Christian Vedder
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