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Bestellung Wahlvorstand

Verfasst: Mittwoch 23. Juli 2014, 08:50
von karl
Hallo,
die Sitzung der Schwerbehindertenvertretung zur Bestellung des Wahlvorstandes, kann aufgrund der Abwesenheit der zwei Stellvertreter auch nur von der Vertrauensperson geleitet werden?

Im Gesetz seht, die Schwerbehindertenvertretung. Auf dem Formularvordruck steht, bestelle Ich ( Vertrauensperson ) den Wahlvorstand.

Was sollen wir tun? Nicht dass wir schon am Anfang einen Formfehler begehen.

Viele Grüße an alle
Siegfried

AW: Bestellung Wahlvorstand

Verfasst: Dienstag 29. Juli 2014, 14:07
von Ulrich.Römer
Hallo Siegfried,
wenn es bereits eine amtierende SBV gibt, dann wird der Wahlvorstand von dieser einfach bestellt.
§ 1 Absatz 1 SchwVWO - Bestellung des Wahlvorstandes:
Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung
einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten
und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.

Mit "die Schwerbehindertenvertretung" ist nur die Vertrauensperson ohne stellvertr. Mitglieder gemeint.
Anders ausgedrückt: Formular Bestellung WV ausfüllen, den drei Wahlvorständen in die Hand drücken, Einverständniserklärung einholen und dann den Arbeitgeber informieren.