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Barrierefreie Wahl

Verfasst: Donnerstag 17. Juli 2014, 15:36
von susanne.seitz
Hallo,

bei uns greift das vereinfachte Wahlverfahren.

Folgende Frage:

Wir haben einen stark sehbehinderten Kollegen, dem eine Assistenz zur Seite gestellt ist.

Wie ist nun bei der Wahl und mit den Wahlunterlagen zu verfahren? Sind besondere Vorkehrungen zu treffen und wenn ja welche? Es fängt mit der Einladung zur Wahlversammlung an, die bislang ausgehängt und per E-mail versandt wurde. Der Aushang war vor der Beschäftigung des sehbehinderten Kollegen nicht in Braille verfasst.

Oder ist bei dem gesamten Verfahren, auch bei der Wahlversammlung auf die Assistenz zu vertrauen, die dem sehbehinderten Kollegen die "Wahlzettel" vorliest und beim richtigen Ankreuzen und dem Einwurf in die Wahlurne hilft? Ist die Wahl dann noch als "geheim" einzustufen? Wie ist zu verfahren, wenn sich die Assistenz kurzfristig vor der Wahlversammlung für verhindert erklärt?

Danke

AW: Barrierefreie Wahl

Verfasst: Donnerstag 17. Juli 2014, 15:58
von Ulrich.Römer
Hallo Frau Seitz,
Barrierefreiheit hat bei der Wahl zur SBV natürlich oberste Priorität.Grundsätzliche Kurzinfos und Kriterien zum Thema „Barrierefreie Wahlen“ nach Behinderungsarten finden Sie in der „Infothek“ > „Aus der Politik“ unter http://www.reha-recht.de
Schon zum Wahlausschreiben empfehlen wir in der Wahlbroschüre auf Seite 35: "...das Wahlausschreiben zusätzlich auch im betrieblichen Intranet, soweit vorhanden, als barrierefreie Textdatei zu veröffentlichen wegen der Zugänglichkeit für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte..."
Entscheidend wäre für mich in diesem Fall allein der tatsächliche Bedarf Ihres Kollegen.Sprechen Sie mit ihm. Vielleicht würde ihm Braille nicht weiterhelfen weil er es gar nicht lesen kann. Vielleicht hat er sich auch schon selbst Gedanken gemacht und konkrete Vorschläge.

AW: Barrierefreie Wahl

Verfasst: Donnerstag 17. Juli 2014, 18:49
von susanne.seitz
Vielen Dank Herr Römer für die schnelle Antwort und die Hinweise.

Ja, mit dem Kollegen hatte ich gesprochen und er hat auf seine Assistenz verwiesen.

Eine Bundestagswahl hat ja ganz andere Dimensionen und Vorbereitung als ein einfaches Wahlverfahren zur SBV. Hier werden die Wahlzettel erstellt und es wird sofort gewählt. Da bleibt keine Zeit für etwaige längere Vorbereitungen.

Sollte es also erforderlich sein, die Wahlzettel, den Umschlag, Wahlurne etc. auch in Braille zu verfassen bzw. zu kennzeichnen (der Kollege kann Braille lesen), müsste ich mir entsprechende Geräte oder ähnliches beschaffen bzw. mich überhaupt erst mal informieren. Die Einladung zur Wahlversammlung ist das geringste Problem. Die kann ich dem Kollegen auch persönlich vorbei bringen und vorlesen. Mir geht es hauptsächlich darum, auch dem Sehbehinderten Kollegen eine "geheime" Wahl zu ermöglichen.

Kurzum: für mich wäre eine schnelle und finale Klärung, ob eine Assistenz in diesem Fall ausreicht, schon sehr hilfreich.

AW: Barrierefreie Wahl - Blinde Wähler

Verfasst: Donnerstag 17. Juli 2014, 19:08
von albin.göbel
susanne.seitz hat geschrieben:Für mich wäre eine... Klärung, ob eine Assistenz in diesem Fall ausreicht, schon sehr hilfreich.

Hallo Frau Seitz,

ja, das ist ausreichend, wenn Sie sich bezüglich "geheimer" Wahl sinngemäß am hier anzuwendenden Rechtsgedanken des § 10 Absatz 4 SchwbVWO orientieren. Sie müssen keine Geräte beschaffen. Weitere Einzelheiten dazu siehe hier.


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Barrierefreie Wahl

Verfasst: Dienstag 22. Juli 2014, 16:00
von susanne.seitz
Danke Herr Göbel -- alles klar :)

Freundliche Grüße