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Zugang zu Stützunterschriften

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2014, 09:35
von Elke D.
Hallo,
bei unserem Arbeitgeber als Träger mit vielen Standorten und auch kleineren Einrichtungen arbeiten ca. 60 Schwerbehinderte, die sich aber nur zum Teil untereinander kennen.
Frage: Wie kommen alle an der Kandidatur Interessierten an die Information, wer die Stützunterschriften leisten kann?
(Diese Information benötigen ja grundsätzlich auch diejenigen, die aktuell zwar wählbar und wahlberechtigt sind, derzeit aber z.B. krank sind.)

Ist das die Aufgabe des Wahlvorstands, für diese Informationen zu sorgen?
Wenn ja - wie?

Freundliche Grüße von Elke D.

AW: Zugang zu Stützunterschriften

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2014, 09:50
von CVedder
Hallo Elke D.
das Auslegen der Wählerliste dient u.a. Zur Kontrolle und der Möglichkeit eines Einspruchs. Sie ist deshalb vollständig und nicht nur auszugsweise auszulegen. Das Einsichtsrecht für potentielle Wahlbewerber beinhaltet aber nicht zugleich die Befugnis von Wahlbewerbern, Kopien der Wählerliste anzufertigen ( Arbeitsgericht Stuttgart, Beschluss vom 11.5.2011, 22 BV 411/10)

Gruß Christian Vedder

AW: Zugang zu Stützunterschriften

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2014, 11:54
von Elke D.
Hallo,
das beantwortet meine Frage leider nicht.
Heißt es denn im Umkehrschluss, dass jeder, der wissen möchte, welche Personen wegen einer Stützunterschrift angesprochen werden können, Einblick in die Wählerliste bekommen kann (auch ohne Kopien davon zu machen)?
Ist das ein "berechtigtes Interesse"?

Gruß
Elke D.

AW: Zugang zu Stützunterschriften

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2014, 12:20
von CVedder
Ja das ist ein berechtigtes Interesse, wenn ich auf der Suche/Rechere nach Stützunterschriften bin.

Live aus der Wahlveranstaltung in Freiburg im integrativen Green City Hotel Vauban
Christian Vedder

AW: Zugang zu Stützunterschriften

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2014, 12:35
von Elke D.
Vielen Dank!
Elke D.