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Erlass des Wahlausschreibens

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 14:37
von Elke D.
Hallo,
noch eine Frage:
kann/darf im Briefkopf des Wahlausschreibens das Datum in der 1. Zeile (Ort, Datum) von dem in der 2. Zeile abweichen?
Beispiel: Ort u. Datum 16.6. - an diesem Tag wird das Schreiben in die verschiedenen Einrichtungen des Trägers verschickt - der Erlass soll Gültigkeit haben und ausgehängt werden ab 20.6.

Es stellte sich im Wahlvorstand die Frage, ob das Wahlausschreiben sozusagen für die Zukunft oder ob es nur in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erlassen werden kann.

Ist meine Frage verständlich formuliert?

AW: Erlass des Wahlausschreibens

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 16:43
von CVedder
Hallo Elke D.

ja das jeweilige Datum kann abweichen. Sie erstellen z.B. das Schreiben am 16.06.2014 und versenden es an die Einrichtungen. Das gültige Aushangdatum und damit der Erlass nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen wird dann als 20. Juni 2014 eingetragen.

Grüße
Christian Vedder

AW: Erlass des Wahlausschreibens

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 08:10
von Elke D.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!! :)