Umsetzung einer schwerbehidnerten Beamtin

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HeWe

Umsetzung einer schwerbehidnerten Beamtin

Beitrag von HeWe »

Kann die schwerbeh. Beamtin ohne Anhörung umgesetzt werden?
Ulrich.Römer

AW: Umsetzung einer schwerbehidnerten Beamtin

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Herr Weinmann,

das ist in § 95 Absatz 2 SGB IX geregelt:
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören".
Eine Umsetzung betrifft den einzelnen schwerbehinderten Menschen.
Und da Beamte auch Menschen sind...
;) ... ist die SBV vor der Entscheidung anzuhören.
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