GSBV- und KSBV-Wahlen
Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2010, 08:52
Können im vereinfachten Wahlverfahren für die GSBV- und KSBV-Wahlen neben den Wahlberechtigten, Betriebsräten und Arbeitgebervertretern auch nicht wahlberechtigte Mitarbeiter aus den Unternehem/Konzern an der Wahlversammlung teilnehmen, die aber in der Wahlversammlung als Kandidaten vorgeschlagen werden?
(Ich weiß, dass dies bei den örtlichen SBV-Wahlen möglich ist, nachdem in der Wahlversammlung ein Wahlberechtigter die Kandidatur von einem nicht Schwerbehinderten/Gleichgestellten vorgeschlagen hat!)
(Ich weiß, dass dies bei den örtlichen SBV-Wahlen möglich ist, nachdem in der Wahlversammlung ein Wahlberechtigter die Kandidatur von einem nicht Schwerbehinderten/Gleichgestellten vorgeschlagen hat!)