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Formelles oder vereinfachtes Wahlverfahren

Verfasst: Donnerstag 8. Mai 2014, 15:24
von Dietmar Kohlhammer
Hallo Zusammen!

Ich war gestern auf dem Vorbereitungsseminar zur SBV-Wahl 2014. Mir ist jetzt noch eine Frage eingefallen:

Ich vertrete 8 Kolleginnen und Kollegen (inkl. meiner Person). Wir haben auch alle den gleichen Dienstsitz. Somit kann ich also im vereinfachten Wahlverfahren wählen.

Meine Frage ist nun, kann ich oder muss ich im vereinfachten Verfahren wählen?

Hintergrund der Frage ist, dass man es wohl so gut wie nie schafft, alle Wahlberechtigten zur Wahlversammlung zu bekommen. Das formelle Wahlverfahren ist zwar wesentlich aufwändiger, aber man hätte dort die Möglichkeit der Briefwahl. Das könnte die Wahlbeteiligung doch deutlich heben.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Kohlhammer

AW: Formelles oder vereinfachtes Wahlverfahren

Verfasst: Freitag 9. Mai 2014, 09:06
von Ulrich.Römer
Hallo Herr Kohlhammer,
zwischen den Wahlverfahren kann man nicht beliebig wählen.
Bei der SBV-Wahl gilt:
  1. Standard ist das förmliche Wahlverfahren
  2. Bei weniger als 50 schwerbehinderten Mitarbeitern/innen und räumlich nicht weit entfernten Betriebsteilen ist vereinfacht zu wählen
Sie müssen also im vereinfachten Verfahren wählen und da gibt es - wie Sie richtig festgestellt haben -keine Briefwahl.
Auf die Gültigkeit der Wahl hat die Beteiligung übrigens keine Auswirkung. Ein gültiger Wahlvorschlag und Wahl mit einer Stimme würde ausreichen. Ich wünsche Ihnen aber trotzdem auf jeden Fall eine hohe Wahlbeteiligung. Denken Sie auch daran, dass der Wochentag/Uhrzeit eine große Rolle bei der Wahlbeteiligung spielt.

AW: Formelles oder vereinfachtes Wahlverfahren

Verfasst: Freitag 9. Mai 2014, 16:52
von Dietmar Kohlhammer
Hallo Herr Römer,
vielen Dank für die schnelle Antwort. :D Ich hatte es mir schon gedacht, war aber nicht sicher. Jetzt habe ich Klarheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Kohlhammer

AW: Formelles oder vereinfachtes Wahlverfahren

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 18:26
von albin.göbel
Hallo Herr Kohlhammer,

ich teile uneingeschränkt die Auffassung von Ulrich Römer. Zur Wahlbeteiligung ergänzend noch nachfolgende Tipps:

Eine effiziente Möglichkeit, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, wäre evtl. alle Wahlberechtigten zusätzlich per eMail bzw. persönlich per Post einzuladen (vgl. Nr. 2 des Verteilers) und ggf. auch im betrieblichen Intranet auf die besondere Bedeutung dieser Wahl hinzuweisen. Mit einer Einladung per Post könnten Sie besonders eventuelle Außendienstler, EU-Zeitrentner, Wahlberechtigte in der Elternzeit bzw. Erkrankte u.U. zur Wahl veranlassen, die ansonsten die Einladung auf den Schwarzen Brettern ja kaum mitkriegen würden.

Tipp: Wahlversammlung in den Herbstferien möglichst vermeiden und frühzeitig zur Wahl einladen!


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Formelles oder vereinfachtes Wahlverfahren

Verfasst: Mittwoch 14. Mai 2014, 17:18
von CVedder
Hallo Herr Kohlhammer,

noch ein Tip, den ich aktuell am eigenen Leibe ausprobiere und sehr positive Resonanz erfahre (natürlich gibt es auch kritische Stimmen). Ich habe mir ein Buchlesezeichen drucken lassen. Länge knapp eine DIN A 4 Seite, Breite knapp 4 cm und ein Ganzkörperfoto von mir abgelichtet. Unterhalb der Hüfte sind meine Beine extrem in die Länge gezogen - ähnlich vor einem Verzerrspiegel - Das ganze ist mit dem Titel "Ich mache mich lang für Sie" beschriftet. Glauben Sie mir, dass lockt die Leute an und löst Gespräche und Neugier aus.

Sie haben zwar eine relativ überschaubare Anzahl von Wahlberechtigten, ich halte den Tip aber auch für andere, die sich im Herbst auf den Weg machen und hoffentlich hier im Forum stöbern, für diskutabel.

Viele Grüße
Christian Vedder