Fehlende Mitwirkung im BEM - wie gehe ich damit um?
Verfasst: Mittwoch 23. April 2014, 09:54
Guten Tag,
ich bin BEM Beraterin und habe derzeit mit einigen Angelegenheiten wegen fehlender Mitwirkung zu kämpfen. Ich frage mich, was ich für Möglichkeiten im Umgang mit dem Mitarbeiter und zur Informationsweitergabe an die Personalabteilung habe. Ich freue mich, wenn jemand Rat weiß.
Szenario: Ein Mitarbeiter hat dem BEM schriftlich zugestimmt, es erfolgte ein Erstgespräch und auch Folgegespräche.
1) Der Mitarbeiter meldet sich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr und ist nicht mehr (telefonisch / per Email) zu erreichen.
- Kann das BEM wegen fehlender Mitwirkung (einseitig) beendet werden? Wenn ja, wann?
- Welche Schritte sollten zuvor wann erfolgen (z.B. Brief nach Hause, Einschreiben, 3x Kontaktaufnahmeversuche durch Berater, o.ä.)?
- Darf man dem Arbeitgeber/ der Personalabteilung in der einseitigen Beendigung den Grund der Beendigung mitteilen (z.B. fehlende Mitwirkung / keine Rückmeldung)?
2) Die Beratung läuft und es ergeben sich Funktionseinschränkungen, die für den Arbeitgeber relevant sein können bzw. auch Maßnahmenideen des BEM Beraters, die der Mitarbeiter aber nicht umsetzen möchte:
- Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass Funktionseinschränkungen bestehen? Ist dies datenschutzrechtlich überhaupt legitim, ohne dass der Mitarbeiter einverstanden ist?
- Muss/ darf ich dem Arbeitgeber am Ende des BEM mitteilen, dass eine innerbetriebliche Maßnahme angeboten wurde, und auch dass sie ggf. vom Mitarbeiter nicht erwünscht/angenommen wurde?
Und eine letzte Frage zu dem Thema:
Wenn ich ein BEM abschließe, muss/darf ich dem Arbeitgeber / der Personalabteilung mitteilen, ob es „positiv“ oder „negativ“ beendet wurde? Welche Angaben sind im Abschlussbericht grundsätzlich ggü. dem Arbeitgeber erlaubt?
Vielen Dank für die Unterstützung.
ich bin BEM Beraterin und habe derzeit mit einigen Angelegenheiten wegen fehlender Mitwirkung zu kämpfen. Ich frage mich, was ich für Möglichkeiten im Umgang mit dem Mitarbeiter und zur Informationsweitergabe an die Personalabteilung habe. Ich freue mich, wenn jemand Rat weiß.
Szenario: Ein Mitarbeiter hat dem BEM schriftlich zugestimmt, es erfolgte ein Erstgespräch und auch Folgegespräche.
1) Der Mitarbeiter meldet sich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr und ist nicht mehr (telefonisch / per Email) zu erreichen.
- Kann das BEM wegen fehlender Mitwirkung (einseitig) beendet werden? Wenn ja, wann?
- Welche Schritte sollten zuvor wann erfolgen (z.B. Brief nach Hause, Einschreiben, 3x Kontaktaufnahmeversuche durch Berater, o.ä.)?
- Darf man dem Arbeitgeber/ der Personalabteilung in der einseitigen Beendigung den Grund der Beendigung mitteilen (z.B. fehlende Mitwirkung / keine Rückmeldung)?
2) Die Beratung läuft und es ergeben sich Funktionseinschränkungen, die für den Arbeitgeber relevant sein können bzw. auch Maßnahmenideen des BEM Beraters, die der Mitarbeiter aber nicht umsetzen möchte:
- Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass Funktionseinschränkungen bestehen? Ist dies datenschutzrechtlich überhaupt legitim, ohne dass der Mitarbeiter einverstanden ist?
- Muss/ darf ich dem Arbeitgeber am Ende des BEM mitteilen, dass eine innerbetriebliche Maßnahme angeboten wurde, und auch dass sie ggf. vom Mitarbeiter nicht erwünscht/angenommen wurde?
Und eine letzte Frage zu dem Thema:
Wenn ich ein BEM abschließe, muss/darf ich dem Arbeitgeber / der Personalabteilung mitteilen, ob es „positiv“ oder „negativ“ beendet wurde? Welche Angaben sind im Abschlussbericht grundsätzlich ggü. dem Arbeitgeber erlaubt?
Vielen Dank für die Unterstützung.