Umstrukturierung / Rationalisierung: Sozialauswahl
Verfasst: Freitag 18. April 2014, 08:41
Hallo,
bei uns arbeiten bundesweit ca. 8.700 Beschäftigte und wir gehören als KdöR zum öffentlichen Dienst (Bundesrecht).
Nach Fusion(en) und aufgrund einer neuen Basis-Software steht uns eine große Neu-Organisation bevor.
Dadurch verändern sich Arbeitsorganisation und fast alle Arbeitsabläufe.
In Folge sollen lt. Arbeitgeber in 2-3 Jahren alle Arbeitsplätze neu bewertet werden.
Dazu haben wir 2 Tarifverträge (mit 2 verschiedenen Gewerkschaften).
Meine Fragestellung ist aber in beiden Tarifverträgen nicht geregelt.
Der Arbeitgeber muss also ganz normal eine Sozialauswahl treffen.
Es gibt Sozialpunkte für Beschäftigungszeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Meine Frage:
Können Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte in die Sozialauswahl genommen werden, auch wenn noch keine erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes nach § 88 SGB IX vorliegt?
Vorab besten Dank.
bei uns arbeiten bundesweit ca. 8.700 Beschäftigte und wir gehören als KdöR zum öffentlichen Dienst (Bundesrecht).
Nach Fusion(en) und aufgrund einer neuen Basis-Software steht uns eine große Neu-Organisation bevor.
Dadurch verändern sich Arbeitsorganisation und fast alle Arbeitsabläufe.
In Folge sollen lt. Arbeitgeber in 2-3 Jahren alle Arbeitsplätze neu bewertet werden.
Dazu haben wir 2 Tarifverträge (mit 2 verschiedenen Gewerkschaften).
Meine Fragestellung ist aber in beiden Tarifverträgen nicht geregelt.
Der Arbeitgeber muss also ganz normal eine Sozialauswahl treffen.
Es gibt Sozialpunkte für Beschäftigungszeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Meine Frage:
Können Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte in die Sozialauswahl genommen werden, auch wenn noch keine erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes nach § 88 SGB IX vorliegt?
Vorab besten Dank.