Teilnahme der SBV an Gesprächen zwischnen PR Vorsitz und AG
Verfasst: Montag 14. April 2014, 13:41
Hallo,
immer wieder lese ich, dass die SBV ein Teilnahmerecht an Gesprächen zwischen PR und AG hat insbesondere am so genannten Monatsgespräch.
Bei uns wird nicht immer aber meist 1x monatlich ein Gespräch zwischen unserer Vorsitzenden vom PR, den beiden Stellvertretern und dem AG (vertreten durch den Bereichsleiter Personal) geführt. In diesem Gespräch werden Probleme einzelner Mitarbeiter sowie auch allgemeine Probleme behandelt.
Unsere Vorsitzende PR hält zusätzlich ca. monatlich ein Gespräch mit unserem Vorstandsvorsitzenden der Bank ab, welchem der PR direkt unterstellt ist.
Nun hatte ich als SBV den Wunsch, zumindest an den Gesprächen mit dem Bereichsleiter Personal und dem PR teilzunehmen. Dies wird mir von Seiten des Bereichsleiters verwehrt. Dieser und nun auch unser PR bezieht sich auf ein Urteil/Beschluss vom 14.11.2008 beim LAG München 5 TaBV 36/08. Hier heißt es:
1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 13.02.2008, Az. 12a BV 211/07, wird abgeändert.
Dem Beteiligten zu 2. wird aufgegeben, die Beteiligte zu 1. über die Sitzungen im Vorstand zu informieren und sie an diesen Sitzungen beratend teilnehmen zu lassen, wenn in dieser Sitzung Beteiligungsangelegenheiten besprochen werden, welche an den Vorstand des Personalrats im Rahmen der Geschäftsordnung im Wege der Delegation übertragen sind.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Der AG sowie der PR sind nun der Auffassung, dass ich nur teilnehmen darf, wenn der Gesamt PR der Vorsitzenden für diese Gespräche etwas beauftragt (delegiert) und das wäre nicht der Fall.
Nun zu meiner Frage:
1. Wie ist dieser Beschluss zu sehen bzw. auszulegen?
2. Sollte mir das Recht zustehen, an diesen Gesprächen teilzunehmen, wie kann ich mein Recht durchsetzen? Geht nur der Klageweg vor dem Arbeitsgericht?
Viele Grüße
Marina
immer wieder lese ich, dass die SBV ein Teilnahmerecht an Gesprächen zwischen PR und AG hat insbesondere am so genannten Monatsgespräch.
Bei uns wird nicht immer aber meist 1x monatlich ein Gespräch zwischen unserer Vorsitzenden vom PR, den beiden Stellvertretern und dem AG (vertreten durch den Bereichsleiter Personal) geführt. In diesem Gespräch werden Probleme einzelner Mitarbeiter sowie auch allgemeine Probleme behandelt.
Unsere Vorsitzende PR hält zusätzlich ca. monatlich ein Gespräch mit unserem Vorstandsvorsitzenden der Bank ab, welchem der PR direkt unterstellt ist.
Nun hatte ich als SBV den Wunsch, zumindest an den Gesprächen mit dem Bereichsleiter Personal und dem PR teilzunehmen. Dies wird mir von Seiten des Bereichsleiters verwehrt. Dieser und nun auch unser PR bezieht sich auf ein Urteil/Beschluss vom 14.11.2008 beim LAG München 5 TaBV 36/08. Hier heißt es:
1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 13.02.2008, Az. 12a BV 211/07, wird abgeändert.
Dem Beteiligten zu 2. wird aufgegeben, die Beteiligte zu 1. über die Sitzungen im Vorstand zu informieren und sie an diesen Sitzungen beratend teilnehmen zu lassen, wenn in dieser Sitzung Beteiligungsangelegenheiten besprochen werden, welche an den Vorstand des Personalrats im Rahmen der Geschäftsordnung im Wege der Delegation übertragen sind.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Der AG sowie der PR sind nun der Auffassung, dass ich nur teilnehmen darf, wenn der Gesamt PR der Vorsitzenden für diese Gespräche etwas beauftragt (delegiert) und das wäre nicht der Fall.
Nun zu meiner Frage:
1. Wie ist dieser Beschluss zu sehen bzw. auszulegen?
2. Sollte mir das Recht zustehen, an diesen Gesprächen teilzunehmen, wie kann ich mein Recht durchsetzen? Geht nur der Klageweg vor dem Arbeitsgericht?
Viele Grüße
Marina