Überwachung der Arbeit des Wahlvorstands
Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 06:52
In unserem Unternehmen hat die Vorbereitung zur außerordentlichen SBV Wahl begonnen.
Ein Mitglied des Wahlvorstands wird von den Vorgesetzten hierbei aufgefordert, sämtliche Tätigkeiten mit geschätztem Zeitaufwand und Notwendigkeit zu begründen.
Die Kollegin hat sich ordnungsgemäß bei den Vorgesetzen abgemeldet und angegeben, dass die Arbeit des Wahlvorstands am ersten Tag der Tätigkeitaufnahme den ganzen Tag andauern wird, dass sie sich meldet, sollte früher Kapazität für andere Aufgaben bestehen und sich am Ende ihrer Arbeitszeit für den Tag bei den Vorgesetzten abgemeldet.
Nun erhält sie folgende Anweisung:
"...du beziehst dich in deiner Argumentation auf die Rechtsprechung zu gewählten Mitgliedern des Betriebsrates und der SBV. Die Vorbereitung für die SBV-Wahl als Mitglied des Wahlvorstands fällt nicht unter diese Rechtsprechung und ist daher nicht mit eingeschlossen. Wir dürfen erfahren, für welche Aufgaben du wie viel Zeit veranschlagst.
Wir gewährleisten selbstverständlich eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Wahl, und müssen gleichzeitig sicherstellen, dass der dafür benötigte Zeitaufwand in einem angemessenen Rahmen bleibt und andere betriebliche Abläufe und Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.
Daher bist du verpflichtet, uns einen groben Überblick über alle im Rahmen der Wahlvorbereitung anfallenden Tätigkeiten und den jeweils geplanten Zeitaufwand zu geben.
Ein Beispiel für eine solche Tätigkeit könnte die „Erstellung der Einladung zur Versammlung des Wahlvorstands“ sein.
In diesem Zusammenhang bitten wir dich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es bereits einen zeitlichen Ablauf- oder Meilensteinplan für die anstehenden Aufgaben im Rahmen der SBV-Wahlvorbereitung und -durchführung?
2. Welche konkreten Schritte (z. B. Einladung zur Wahlversammlung, Terminfestlegung, Dokumentenerstellung) sind geplant, und in welchem Zeitraum sollen diese erfolgen?
3. Wie viel Zeit planst du pro Aufgabe ein, und wie begründest du diesen Aufwand?....."
Es reicht den Vorgesetzten NICHT, dass angegeben wurde, dass die Kollegin sich zunächst in das komplexe Thema einlesen muss, um den rechtlichen Grundlagen einer SB Wahl genüge zu tun.
Ist das Vorgehen der Vorgesetzten rechtlich haltbar?
Ein Mitglied des Wahlvorstands wird von den Vorgesetzten hierbei aufgefordert, sämtliche Tätigkeiten mit geschätztem Zeitaufwand und Notwendigkeit zu begründen.
Die Kollegin hat sich ordnungsgemäß bei den Vorgesetzen abgemeldet und angegeben, dass die Arbeit des Wahlvorstands am ersten Tag der Tätigkeitaufnahme den ganzen Tag andauern wird, dass sie sich meldet, sollte früher Kapazität für andere Aufgaben bestehen und sich am Ende ihrer Arbeitszeit für den Tag bei den Vorgesetzten abgemeldet.
Nun erhält sie folgende Anweisung:
"...du beziehst dich in deiner Argumentation auf die Rechtsprechung zu gewählten Mitgliedern des Betriebsrates und der SBV. Die Vorbereitung für die SBV-Wahl als Mitglied des Wahlvorstands fällt nicht unter diese Rechtsprechung und ist daher nicht mit eingeschlossen. Wir dürfen erfahren, für welche Aufgaben du wie viel Zeit veranschlagst.
Wir gewährleisten selbstverständlich eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Wahl, und müssen gleichzeitig sicherstellen, dass der dafür benötigte Zeitaufwand in einem angemessenen Rahmen bleibt und andere betriebliche Abläufe und Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.
Daher bist du verpflichtet, uns einen groben Überblick über alle im Rahmen der Wahlvorbereitung anfallenden Tätigkeiten und den jeweils geplanten Zeitaufwand zu geben.
Ein Beispiel für eine solche Tätigkeit könnte die „Erstellung der Einladung zur Versammlung des Wahlvorstands“ sein.
In diesem Zusammenhang bitten wir dich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es bereits einen zeitlichen Ablauf- oder Meilensteinplan für die anstehenden Aufgaben im Rahmen der SBV-Wahlvorbereitung und -durchführung?
2. Welche konkreten Schritte (z. B. Einladung zur Wahlversammlung, Terminfestlegung, Dokumentenerstellung) sind geplant, und in welchem Zeitraum sollen diese erfolgen?
3. Wie viel Zeit planst du pro Aufgabe ein, und wie begründest du diesen Aufwand?....."
Es reicht den Vorgesetzten NICHT, dass angegeben wurde, dass die Kollegin sich zunächst in das komplexe Thema einlesen muss, um den rechtlichen Grundlagen einer SB Wahl genüge zu tun.
Ist das Vorgehen der Vorgesetzten rechtlich haltbar?