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Zusammensetzung des Wahlvorstandes

Verfasst: Donnerstag 20. Februar 2025, 09:12
von aqua_panther
Hallo zusammen,

dürfen in den Wahlvorstand zur SBV-Wahl auch nicht schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter gewählt werden?

Es handelt sich um das außerordentliche Wahl im förmlichen Wahlverfahren.

Vielen Dank für alle Infos!

Re: Zusammensetzung des Wahlvorstandes

Verfasst: Donnerstag 20. Februar 2025, 14:33
von albarracin
Hallo,

§ 1 Abs. 1 SchwbVWO setzt keine Wählbarkeit für die Berufung in den WV voraus.
Mitglieder des WV müssen lediglich "Beschäftigte" des Betriebes sein unabhängig von evtl. Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Re: Zusammensetzung des Wahlvorstandes

Verfasst: Donnerstag 20. Februar 2025, 16:36
von jada.wasi
„Es kann jeder dem Wahlvorstand angehören, der in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt ist und wenigstens 18 Jahre alt ist.“ Mehr im neuen Kurs 3 der BIH-Akademie zum förmlichen Wahlverfahren. Gruß Jada Wasi