Hallo zusammen,
dürfen in den Wahlvorstand zur SBV-Wahl auch nicht schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter gewählt werden?
Es handelt sich um das außerordentliche Wahl im förmlichen Wahlverfahren.
Vielen Dank für alle Infos!
Zusammensetzung des Wahlvorstandes
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Re: Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Hallo,
§ 1 Abs. 1 SchwbVWO setzt keine Wählbarkeit für die Berufung in den WV voraus.
Mitglieder des WV müssen lediglich "Beschäftigte" des Betriebes sein unabhängig von evtl. Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
§ 1 Abs. 1 SchwbVWO setzt keine Wählbarkeit für die Berufung in den WV voraus.
Mitglieder des WV müssen lediglich "Beschäftigte" des Betriebes sein unabhängig von evtl. Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Zusammensetzung des Wahlvorstandes
„Es kann jeder dem Wahlvorstand angehören, der in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt ist und wenigstens 18 Jahre alt ist.“ Mehr im neuen Kurs 3 der BIH-Akademie zum förmlichen Wahlverfahren. Gruß Jada Wasi