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Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?

Verfasst: Montag 17. Februar 2025, 19:30
von kocki
Hallo,

muss ein ehemaliger Mitarbeiter, dessen unbefristete SB bekannt war und der sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbt, trotz der Angabe "keine Angabe" auf die Frage nach einer freiwilligen Angabe einer SB im Bewerbungsformular und ohne Angabe der SB in den Unterlagen, eingeladen werden, wenn er nicht offensichtlich ungeeignet ist?

Im Bewerbungsformular gibt es neben "keine Angabe" noch "ja" und "nein".

Danke.

Grüße

Re: Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?

Verfasst: Montag 17. Februar 2025, 20:06
von CVedder
Hallo kocki,

ich vermute mal es geht um den öffentlichen Dienst?
Mit Blick auf dieses Urteil https://www.bih.de/integrationsaemter/z ... sgespraech würde ich die gestellte Frage zur Einladungspflicht verneinen.


Viele Grüße

Christian Vedder

Re: Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?

Verfasst: Montag 17. Februar 2025, 22:18
von Heidi Stuffer
Guten Abend,

ich sehe es genauso wie Christian Vedder. Denn es bleibt Bewerbern überlassen, ob diese ihre Schwerbehinderung geltend machen oder nicht.

Beste Grüße
Heidi Stuffer

Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?

Verfasst: Montag 17. Februar 2025, 22:33
von annette.rosenberg
kocki hat geschrieben: Montag 17. Februar 2025, 19:30 Ex-MA verpflichtet unbefristete SB anzugeben?
Nein, eine derartige Verpflichtung besteht nicht. Für eine solche Pflicht gibt es keine gesetzliche Rechtsgrundlage geschweige denn Rechtspr. oder Literatur.

Es steht regelmäßig allein in seinem Ermessen, eine Schwerbehinderung geltend zu machen oder nicht.

Viele Grüße
Annette