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Langzeiterkrankung

Verfasst: Dienstag 1. April 2014, 11:27
von BäckerGunter
Ich bin seit 1980 selbständiger Bäckermeister und einer meiner 28 Mitarbeiter ist seit März 2013 arbeitsunfähig.
Ab 12.3.2013 Behandlung linke und rechte Schulter, Sehnenabriß beide Schultern, OP und Reha linke Schulter.
Krankengeld bis 2.2.2014.
Ab 3.2.2014 Erstbescheinigung Sehnenabriß rechte Schulter. Wiederholte Entgeltfortzahlung 6 Wochen, freiwillig zahlen wir Beiträge zurDirektversicherung und Unterstützungskasse weiter. OP rechte schulter und ab 7.4.2014 Reha.
Nach seiner Aussage wird er den Bäckerberuf nicht mehr ausüben können und will in den Betrieb nicht wieder zurück kehren. Eine innerbetriebliche Umsetzung ist nach unserer und auch nach seiner Einschätzung nicht möglich.
Das BEM habe ich mit ihm am 28.3.2014 ausführlich besprochen und die "Informationen und Handlungsempfehlungen zum BEM" der BG vorher am 25.3.2014 gemailt.
Bereits am 3.2.2014 hat er einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( berufliche Reha) bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gestellt und möchte eine andere Arbeit annehmen.
Er hat eine Behinderung von 30% und ist somit Gleichgestellter.
Ab 1.1.2015 werden unsere Nachfolger die Bäckerei weiterführen und ich gehe in den Ruhestand.
Den genannten Fall will ich nicht vererben und bitte um Unterstützung.
Mit erwartungsvollen Grüßen

Gunter Weißbach

AW: Langzeiterkrankung

Verfasst: Donnerstag 3. April 2014, 12:12
von rolf.gollnick
Sehr geehrter Herr Weißbach,

bevor ich inhaltlich auf Ihre Frage eingehe, erlauben Sie mir bitte einen Hinweis auf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Zwar nennen Sie den Namen Ihres Mitarbeiters nicht, ein Rückschluss auf einen bestimmten Mitarbeiter Ihres Unternehmens erscheint mir jedoch zumindestens von Leuten (z. B. Kunden) aus Ihrem unmittelbaren Umfeld nicht unmöglich. Daher sollten Sie derart detaillierte Angaben in diesem Forum nicht machen.

Ansonsten ist der Antrag auf eine berufliche Reha-Maßnahme sicher der richtige Weg. Die Mühlen der Deutschen Rentenversicherung mahlen vielleicht nicht so schnell. Deshalb können Sie mit Einverständnis Ihres Mitarbeiters den Reha-Antrag durch eine tel. Nachfrage bei der DRV sicher unterstützen.

Herzliche Grüße

Rolf Gollnick

AW: Langzeiterkrankung

Verfasst: Donnerstag 3. April 2014, 12:21
von Ulrich.Römer
Hallo Herr Weißbach,
auch wenn bis zum 01.01.2015 noch etwas Zeit ist, kann ich Ihren Wunsch, den Betrieb geordnet zu übergeben, nachvollziehen. Nach Ihrer Darstellung kann und will der Betroffene den Bäckerberuf nicht mehr ausüben. Umsetzungsmöglichkeiten gibt es nicht, das Arbeitsverhältnis besteht damit eigentlich nur noch auf dem Papier (Arbeitsvertrag).
Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe beim Rentenversicherungsträger hat keine direkte Auswirkung auf das mit Ihrem Betrieb bestehende Arbeitsverhältnis. Selbst wenn eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bewilligt werden würde, besteht das Arbeitsverhältnis immer noch, es ruht nur in diesem Zeitraum.
Wenn Sie sich also von Ihrem Mitarbeiter trennen möchten dann geht das nur einvernehmlich oder über eine Kündigung.
Die einvernehmliche Lösung ist natürlich in jedem Fall vorzuziehen. Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter wie er sich die eigene berufliche Zukunft vorstellt. Um mögliche Nachteile in der Zukunft zu vermeiden sollte sich Ihr Mitarbeiter vor einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses unbedingt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Diese wäre spätestens auch dann gefragt, wenn der Krankengeldbezug endet.

Übrigens: Ein GdB von 30 bedeutet nicht automatisch gleichgestellt! Zur Gleichstellung braucht man zusätzlich den Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit. Ohne Gleichstellung gehört der Mitarbeiter nicht zu dem vom SGB IX geschützten Personenkreis.