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BEM-Gespräch ohne BEM-Beauftragten
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2025, 12:49
von beige_gecko
Hallo zusammen,
neulich hatte ein Kollege ein BEM-Gespräch. Die BEM-Beauftragte ist aber nicht dabei gewesen, da abwesend (Urlaub oder krank, was auch immer).
Leider habe ich (BRV/SBV) noch nicht in Erfahrung gebracht, wer denn alles an diesem Gespräch teilgenommen hat.
Das Team setzt sich aus Arbeitgeberbeauftragte/Personalabteilung und Betriebsrat (nur wenn BEM-Berechtigter einverstanden ist) zusammen.
Da ich schon einmal an solch einem Gespräch teilgenommen habe, weiß ich, dass die Teilnehmer ein Stellvertreter des AG und die Personalerin = BEM-Beauftragte sind.
Mich würde nun interessieren, ob man überhaupt das BEM-Gespräch auch ohne BEM-Beauftragte machen durfte.
Ich bin mir sicher, dass mir hier geholfen wird.
Re: BEM-Gespräch ohne BEM-Beauftragten
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2025, 18:32
von albarracin
Hallo,
beim BEM kommt es nicht auf die teilnehmenden Personen an, sondern auf die Inhalte, nämlich tatsächliche, ernsthafte Durchführung und den Willen zur Problemlösung.
Und bevor Du mit dem Finger auf andere zeigst wegen eines angeblichen nicht korrekten BEM, stelle ich mir angesichts dieser Äußerung von Dir
Leider habe ich (BRV/SBV) noch nicht in Erfahrung gebracht, wer denn alles an diesem Gespräch teilgenommen hat.
die Frage, ob Dein BR hier überhaupt seine Mitbestimmungsrechte zur Regelung des BEM wahrgenommen hat und falls ja, was ihr denn da zB zur Teilnahme am BEM-Gespräch geregelt habt.
Re: BEM-Gespräch ohne BEM-Beauftragten
Verfasst: Freitag 31. Januar 2025, 08:28
von beige_gecko
Hallo Wolfgang,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort.
Und bevor Du mit dem Finger auf andere zeigst wegen eines angeblichen nicht korrekten BEM
Mir geht es nicht darum, dass das BEM eventuell nicht korrekt abgelaufen ist. Mich interessiert einfach nur die Frage, ob es hätte stattfinden dürfen, oder nicht.
Ich wurde von einem Kollegen gefragt und ich konnte es ihm leider nicht beantworten.
die Frage, ob Dein BR hier überhaupt seine Mitbestimmungsrechte zur Regelung des BEM wahrgenommen hat und falls ja, was ihr denn da zB zur Teilnahme am BEM-Gespräch geregelt habt.
Ja, da gehe ich doch schwer davon aus.
Geregelt sind Teilnehmer, dass die Teilnahme freiwillig für den Betroffenen ist, dass der Betroffene eine Person seines Vertrauens (egal wer) mitbringen kann.
Hab ich noch was vergessen?
Über ein paar Vorschläge/Anregungen freue ich mich immer.
Re: BEM-Gespräch ohne BEM-Beauftragten
Verfasst: Samstag 1. Februar 2025, 10:15
von jada.wasi
albarracin hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Januar 2025, 18:32
beim BEM kommt es nicht auf die teilnehmenden Personen an
Das sieht der Gesetzgeber völlig anders:
Das ist falsch, da viel zu pauschal. Das folgt zB schon aus dem Gesetzeswortlaut des § 167 Abs. 2
Satz 3 und Satz 5 SGB IX. Gruß Jada Wasi
Re: BEM-Gespräch ohne BEM-Beauftragten
Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2025, 09:48
von albarracin
Hallo,
die von Dir zitierten Regelungen beziehen sich auf die Hinzuziehung von speziellem Sachverstand.
Die Ausgangsfrage bezieht sich aber auf die AG-Vertretungen im BEM-Prozess und da gibt es nun mal keine gesetzlichen Festlegungen.
Im Übrigen finde ich es bemerkenswert, daß eine SBV, in Personalunion BRV (= Betriebsratsvorsitzender?) anscheinend nicht weiss, wie das BEM im eigenen Betrieb organisiert ist.