BEM - Mitarbeiterin mit GdB 50, extrem vielen Überstunden, und fortschreitender Verschlimmerung der Erkrankung
Verfasst: Mittwoch 22. Januar 2025, 11:13
Hallo zusammen,
folgende Situation.
Eine langjährige Mitarbeiterin, in deren Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden in angemessenem Maße zu leisten sind und mit dem Gehalt abgegolten sind, befindet sich im BEM, da sich Ihre Erkrankung zusehends verschlimmert (aktuell GdB 50, Nervenkrankheit).
Da sich Ihre Erkrankung verschlimmert, und sie dadurch eine steigende Zahl an Krankheitstagen hatte, kam es zum BEM. Dort sucht man nun gemeinsam nach Möglichkeiten die Situation zu verbessern und die Zahl ihrer Krankheitstage künftig nach Möglichkeit zu verringern.
Sie hat mehr als 500 Überstunden geleistet, deren Abbau ihr aber, zum Einen, weil im Arbeitsvertrag steht, dass "Überstunden in angemessenem Maße zu leisten sind und mit dem Gehalt abgegolten sind" verwehrt wird. Sie will weiter arbeiten und bestmöglich ihre Arbeitsleistung bereitstellen, jedoch fordert ihre Erkrankung erhöhte Regenerationszeiten, die, bedingt durch die weiterhin anfallenden Überstunden, nicht erzielt werden können, noch bleibt durch Verwehrung des Überstundenabbaus die Möglichkeit aus, sich zu regenerieren.
Meine Fragen, bzw. Annahmen, soweit:
- mit GdB50 muss sie keine Überstunden leisten, das hieße aus meiner Sicht, dass Sie die, dem Arbeitgeber ist GdB50 bekannt
Beim ifb heißt es dazu
> ... In § 207 SGB IX ist geregelt, dass schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden. Die Regelung soll sicherstellen, dass das Leistungsvermögen dieser Personengruppe im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nicht durch zu lange Arbeitszeiten überbeansprucht wird.
>
> Maßstab für Mehrarbeit sind die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzlich vorgesehenen acht Stunden pro Werktag. Darüber hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit. Der schwerbehinderte bzw. ihm gleichgestellte Arbeitnehmer ist also nach § 207 SGB IX nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zu arbeiten.
Demnach kann die Mitarbeitern fordern, künftig keine Mehrarbeit mehr leisten zu müssen, was zumindest schon einmal für eine gewisse Regenerationszeit sorgen würde.
Darüber hinaus heißt es laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dass eine solche Bestimmung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 3 S. 2 BGB (BAG Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 AZR 406/10) verstößt, wenn aus der vertraglichen Bedingung nicht genau hervorgeht, wie viele Stunden mit dem Gehalt abgegolten sind (bspw. 10 % oder 10 Stunden pro Monat). Die Arbeitnehmerin weiß ohne nähere Bestimmung nicht, worauf sie sich laut Arbeitsvertrag einlässt. onkret bedeutet das: Ist in deinem Arbeitsvertrag keine genauere zeitliche Bestimmung angegeben, wäre die Klausel ohnehin unzulässig. Konkret hieße das aus meiner Sicht, wenn im Arbeitsvertrag keine genauere zeitliche Bestimmung angegeben ist, wäre die Klausel ohnehin unzulässig, dazu kommt, wie oben beschrieben, der GdB50, demzufolge kene Mehrarbeit, auf Ablehnung der Mitarbeiterin, dann gefordert werden kann.
Was die bisher geleisteten, über 500, Überstunden/Mehrarbeit angeht, ist der Gedanke der Mitarbeiterin im BEM so, dass aufgrund der derzeit massiven gesundheitlichen Belastung ein Abbau der Überstunden zeitnah und akut helfen könnte, die Regeneration zu verbessern und so für Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation, und weniger Krankheitstage, sorgen könnte.
Aus meiner Sicht, sonst wären wohl nicht 500 Überstunden und mehr angefallen, fehlt es hier offenbar an Personal, was letztlich auch dazu führt, dass die Mitarbeiterin immer mehr Überstunden leisten muss, bzw. man ihr nicht gewähren will/kann, die erarbeiteten Überstunden abzubauen.
Welche Erfahrungen habt ihr mit derartigen Szenarien, bzw. welche Möglichkeiten seht ihr hier, um im BEM eine Möglichkeit zu erzielen, dass die Mitarbeiterin
- Überstunden abbauen kann, und dadurch mehr Regenerationszeit hat
- künftige Überstunden zu vermeiden (da gehe ich von oben genanntem Paragraphen aus, der dies aus meiner Sicht schon eindeutig wiedergibt)
Ich freue mich auf Feedback und sage Danke für Denkanstöße!
folgende Situation.
Eine langjährige Mitarbeiterin, in deren Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden in angemessenem Maße zu leisten sind und mit dem Gehalt abgegolten sind, befindet sich im BEM, da sich Ihre Erkrankung zusehends verschlimmert (aktuell GdB 50, Nervenkrankheit).
Da sich Ihre Erkrankung verschlimmert, und sie dadurch eine steigende Zahl an Krankheitstagen hatte, kam es zum BEM. Dort sucht man nun gemeinsam nach Möglichkeiten die Situation zu verbessern und die Zahl ihrer Krankheitstage künftig nach Möglichkeit zu verringern.
Sie hat mehr als 500 Überstunden geleistet, deren Abbau ihr aber, zum Einen, weil im Arbeitsvertrag steht, dass "Überstunden in angemessenem Maße zu leisten sind und mit dem Gehalt abgegolten sind" verwehrt wird. Sie will weiter arbeiten und bestmöglich ihre Arbeitsleistung bereitstellen, jedoch fordert ihre Erkrankung erhöhte Regenerationszeiten, die, bedingt durch die weiterhin anfallenden Überstunden, nicht erzielt werden können, noch bleibt durch Verwehrung des Überstundenabbaus die Möglichkeit aus, sich zu regenerieren.
Meine Fragen, bzw. Annahmen, soweit:
- mit GdB50 muss sie keine Überstunden leisten, das hieße aus meiner Sicht, dass Sie die, dem Arbeitgeber ist GdB50 bekannt
Beim ifb heißt es dazu
> ... In § 207 SGB IX ist geregelt, dass schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden. Die Regelung soll sicherstellen, dass das Leistungsvermögen dieser Personengruppe im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nicht durch zu lange Arbeitszeiten überbeansprucht wird.
>
> Maßstab für Mehrarbeit sind die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzlich vorgesehenen acht Stunden pro Werktag. Darüber hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit. Der schwerbehinderte bzw. ihm gleichgestellte Arbeitnehmer ist also nach § 207 SGB IX nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zu arbeiten.
Demnach kann die Mitarbeitern fordern, künftig keine Mehrarbeit mehr leisten zu müssen, was zumindest schon einmal für eine gewisse Regenerationszeit sorgen würde.
Darüber hinaus heißt es laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dass eine solche Bestimmung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 3 S. 2 BGB (BAG Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 AZR 406/10) verstößt, wenn aus der vertraglichen Bedingung nicht genau hervorgeht, wie viele Stunden mit dem Gehalt abgegolten sind (bspw. 10 % oder 10 Stunden pro Monat). Die Arbeitnehmerin weiß ohne nähere Bestimmung nicht, worauf sie sich laut Arbeitsvertrag einlässt. onkret bedeutet das: Ist in deinem Arbeitsvertrag keine genauere zeitliche Bestimmung angegeben, wäre die Klausel ohnehin unzulässig. Konkret hieße das aus meiner Sicht, wenn im Arbeitsvertrag keine genauere zeitliche Bestimmung angegeben ist, wäre die Klausel ohnehin unzulässig, dazu kommt, wie oben beschrieben, der GdB50, demzufolge kene Mehrarbeit, auf Ablehnung der Mitarbeiterin, dann gefordert werden kann.
Was die bisher geleisteten, über 500, Überstunden/Mehrarbeit angeht, ist der Gedanke der Mitarbeiterin im BEM so, dass aufgrund der derzeit massiven gesundheitlichen Belastung ein Abbau der Überstunden zeitnah und akut helfen könnte, die Regeneration zu verbessern und so für Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation, und weniger Krankheitstage, sorgen könnte.
Aus meiner Sicht, sonst wären wohl nicht 500 Überstunden und mehr angefallen, fehlt es hier offenbar an Personal, was letztlich auch dazu führt, dass die Mitarbeiterin immer mehr Überstunden leisten muss, bzw. man ihr nicht gewähren will/kann, die erarbeiteten Überstunden abzubauen.
Welche Erfahrungen habt ihr mit derartigen Szenarien, bzw. welche Möglichkeiten seht ihr hier, um im BEM eine Möglichkeit zu erzielen, dass die Mitarbeiterin
- Überstunden abbauen kann, und dadurch mehr Regenerationszeit hat
- künftige Überstunden zu vermeiden (da gehe ich von oben genanntem Paragraphen aus, der dies aus meiner Sicht schon eindeutig wiedergibt)
Ich freue mich auf Feedback und sage Danke für Denkanstöße!