Freistellung Mehrarbeit & Urteil Teilzeitbeschäftigte Diskriminierung
Verfasst: Samstag 18. Januar 2025, 09:32
Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2024 entschieden.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit. (Ab Erreichen der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten)
Frage: Inwieweit wirkt sich das Urteil des BAG vom 05.12.2024 auf die Befreiung von Mehrarbeit aus?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit. (Ab Erreichen der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten)
Frage: Inwieweit wirkt sich das Urteil des BAG vom 05.12.2024 auf die Befreiung von Mehrarbeit aus?