💯 Jahre Schwerbehindertenvertretung
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 22:33
Hallo zusammen,
soweit Leitender Postdirektor a. D. Dr. Harald Steiner in: PersV 2024, 106-119, über Verschiebung des Rechts der SBV 17x ins Personalvertretungsrecht nachdenkt, siehe fundierte kritische Gegenäußerung von Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht aD ZfPR 1/2025, Seite 19 bis 21*)
Steiners „Argumente“ belegen „Halbwissen“ – so wie schon damals zum BEM (PersV 11/2006), als er meinte, dass BEM vorgeblich nicht für Beamte im öffentlichen Dienst gelte. Das wurde verbreitet scharf kritisiert, und auch von der Rechtspr. aller Instanzen zu Recht strikt abgelehnt (z.B. BVerwG vom 04.09.2012 - 6 P 5.11, Rn. 12), da völlig haltlose Einzelmeinung, welche ihresgleichen sucht. Klar ablehnend auch Dr. Gagel und Dr. Karpf in Fachbeitrag B3/2007 auf reha-recht, die sich mit den viel »zu kurz gegriffenen« Steiner-Thesen konkret befassten per „Klarstellung“. Gruß Jada Wasi
*) Die Logik des Aufsatzes von Steiner führt zurück zu 1920, als der Betriebsrat ermächtigt war, den Vertrauensmann der Schwerbeschädigten zu ernennen. Diesen Rückschritt gilt es aufzuhalten.
soweit Leitender Postdirektor a. D. Dr. Harald Steiner in: PersV 2024, 106-119, über Verschiebung des Rechts der SBV 17x ins Personalvertretungsrecht nachdenkt, siehe fundierte kritische Gegenäußerung von Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht aD ZfPR 1/2025, Seite 19 bis 21*)
Steiners „Argumente“ belegen „Halbwissen“ – so wie schon damals zum BEM (PersV 11/2006), als er meinte, dass BEM vorgeblich nicht für Beamte im öffentlichen Dienst gelte. Das wurde verbreitet scharf kritisiert, und auch von der Rechtspr. aller Instanzen zu Recht strikt abgelehnt (z.B. BVerwG vom 04.09.2012 - 6 P 5.11, Rn. 12), da völlig haltlose Einzelmeinung, welche ihresgleichen sucht. Klar ablehnend auch Dr. Gagel und Dr. Karpf in Fachbeitrag B3/2007 auf reha-recht, die sich mit den viel »zu kurz gegriffenen« Steiner-Thesen konkret befassten per „Klarstellung“. Gruß Jada Wasi
*) Die Logik des Aufsatzes von Steiner führt zurück zu 1920, als der Betriebsrat ermächtigt war, den Vertrauensmann der Schwerbeschädigten zu ernennen. Diesen Rückschritt gilt es aufzuhalten.