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Wiederholte Bewerbungen einer Person

Verfasst: Freitag 20. Dezember 2024, 10:31
von Melanie Haber
Liebes Forum,
bei uns bewirbt sich ein Arzt mit Schwerbehinderung auf alle ausgeschriebene Arztstellen, ebenso initiativ. Wir haben ihn bestimmt schon 3 x gesehen, da wir ihn vorschriftsmäßig als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einladen. Gibt es hier eine rechtskonforme Möglichkeit ihn zukünftig nicht mehr einzuladen. Er konnte noch in keinem Vorstellungsgespräch überzeugen und hat nicht die gewünschten und benötigten Skills für unsere Psychiatrie. Ansonsten erfüllt er das Anforderungsprofil. Was macht hier Sinn? Laden wir ihn zu jeder Bewerbung auf eine "tatsächliche" Stelle ein und wie sähe es bei den Initiativbewerbungen aus? Herzlichen Dank und liebe Grüße Melanie Haber

Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person

Verfasst: Freitag 20. Dezember 2024, 10:44
von albarracin
Hallo,

solange nicht gem. § 165 Satz 4 SGB IX die "fachliche Eignung offensichtlich fehlt", muss dieser Mensch eingeladen werden.
Vielleicht wäre es ja hilfreich, mal die eigenen Ausschreibungen zu überdenken und die Anforderungen konkreter zu beschreiben - insbesondere bei "neudeutschen" Begriffen wie zB "Skills".

Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person

Verfasst: Freitag 20. Dezember 2024, 11:31
von Melanie Haber
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich kann die Personalabteilung ja mal bitten sich darüber Gedanken zu machen, ob man somit unpassende Personen ausschließen kann oder ob sie es doch so unspezifisch halten wollen, damit sie mehr Bewerbungen bekommen. Dann halt mit der Gefahr auch Wiederholungsbewerbungen dabei zu haben.

Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person

Verfasst: Samstag 21. Dezember 2024, 18:00
von jada.wasi
LAG Thüringen vom 19.03.2024 - 1 Sa 156/23, Rn. 65:
Widerlegung der Vermutungswirkung durch das Berufen auf Erkenntnisse aus einem vor 7 Monaten vorangegangenen
Bewerbungsverfahren, in dem der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwerbehinderung zu dem Ergebnis kam, dass dem Bewerber bezogen auf eine nahezu identische Stelle die Eignung fehlt.

Melanie Haber hat geschrieben: Freitag 20. Dezember 2024, 10:31 Bei uns bewirbt sich ein Arzt mit SB auf alle ausgeschriebene Arztstellen, ebenso initiativ.
Falls sich dieser Mediziner in größeren Abständen auf Arztstellen bewirbt, ist er zweifellos zu laden, wie schon geschrieben. Er könnte sich zwischenzeitlich ja weiter qualifiziert haben mit aktuellen Zertifikaten oder sonst.
Falls Bewerbungen jedoch in kurzen Abständen z.B. alle paar Monate auf gleichartige Arztstellen erfolgen sollten, dann mE wohl eher nicht. Das speziell dann, wenn keine aktuellen Hinweise dazu in der Bewerbung. Dann würden derartige Bewerbungen auf reines „Bewerbungstraining“ hinauslaufen: Derartige Mehrfachbewerber hätten sonst einen nicht zu rechtfertigen mehrfachen Vorteil gegenü. anderen Bewerbern. Das Bewerbungsverfahren wär so „aussagekräftig“ wie Prüfungen, bei denen einer dieser Prüflinge die Fragen schon (teils) vorher kennt …

Rechtsprechung aktuell
Siehe zu dieser Thematik bspw. auch ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15. Ebenso z.B. auch BAG vom 25.06.2020 – 8 AZR 75/19 (Aufhebung der Vorinstanz) mit PM. Ferner LAG Thüringen vom 19.03.2024 - 1 Sa 156/23; NZB bereits verworfen vom BAG, Beschl. vom 17.07.2024, 8 AZN 324/24. Gruß Jada Wasi

Re: Wiederholte Bewerbungen einer Person

Verfasst: Freitag 27. Dezember 2024, 12:09
von CVedder
Hallo Melanie Haber,

manchmal ist es schon vertrackt. Der ÖD muss einladen und das AGG macht es hier nicht leichter. Immer wieder gibt es auch noch Rechtsprechung dazu, so jüngst vom BAG. https://www.bih.de/integrationsaemter/z ... gespraech/ Ich wundere mich immer wieder. Vermutlich gibt es für Ihre Fallkonstellation kaum einen rechtssicheren Ausweg.

Ich möchte den Beitrag von albarracin aufgreifen und auf den inklusiven Personalprozess abstellen. Schauen Sie mal hier dazu https://www.bih.de/integrationsaemter/z ... gestalten/


Viele Grüße
Christian Vedder