Erstmalige SBV Wahl im vereinfachten Wahlverfahren - Kandidat in der Wahlversammlung nicht anwesend
Verfasst: Mittwoch 11. Dezember 2024, 11:59
Hallo zusammen,
ich bin Teil des Betriebsrates eines mittelständigen Unternehmens, wir werden in der nächsten Zeit die Wahl einer SBV in unserem Unternehmen in die Wege leiten, wir haben Stand jetzt eine einstellige Anzahl von Schwerbehinderten Menschen, werden also das vereinfachte Wahlverfahren anwenden.
Im großen und ganzen ist uns das Prozedere klar, mir stellt sich allerdings zwei Fragen:
1) Wer ist teilnahmebrechtigt an der Wahlversammlung?
Aktuell bin ich der Meinung:
- Wahlberechtigte
- Wahlleiter (muss kein Wahlberechtigter sein)
- Wahlhelfer (muss kein Wahlberechtigter sein)
- Kandidierende (muss kein Wahlberechtigter sein)
- BR (Vertreter) als einladender, bis zur Wahl eines Wahlleiters
2) Kandidat:in vorgeschlagen, aber nicht anwesend
Wen ein/e Kandidat:in vorgeschlagen wird, aber nicht anwesend ist und ich somit nicht weiß ob er/sie überhaupt kandidieren möchte, muss ich die Wahlversammlung solange unterbrechen bis ich eine entsprechende Information einholen kann (kann ja im Zweifel auch Tage dauern) oder kommt er einfach auf den Stimmzettel und nimmt im Zweifel die Wahl nicht an?
viele Grüße und besten Dank für die Antworten,
Frank
ich bin Teil des Betriebsrates eines mittelständigen Unternehmens, wir werden in der nächsten Zeit die Wahl einer SBV in unserem Unternehmen in die Wege leiten, wir haben Stand jetzt eine einstellige Anzahl von Schwerbehinderten Menschen, werden also das vereinfachte Wahlverfahren anwenden.
Im großen und ganzen ist uns das Prozedere klar, mir stellt sich allerdings zwei Fragen:
1) Wer ist teilnahmebrechtigt an der Wahlversammlung?
Aktuell bin ich der Meinung:
- Wahlberechtigte
- Wahlleiter (muss kein Wahlberechtigter sein)
- Wahlhelfer (muss kein Wahlberechtigter sein)
- Kandidierende (muss kein Wahlberechtigter sein)
- BR (Vertreter) als einladender, bis zur Wahl eines Wahlleiters
2) Kandidat:in vorgeschlagen, aber nicht anwesend
Wen ein/e Kandidat:in vorgeschlagen wird, aber nicht anwesend ist und ich somit nicht weiß ob er/sie überhaupt kandidieren möchte, muss ich die Wahlversammlung solange unterbrechen bis ich eine entsprechende Information einholen kann (kann ja im Zweifel auch Tage dauern) oder kommt er einfach auf den Stimmzettel und nimmt im Zweifel die Wahl nicht an?
viele Grüße und besten Dank für die Antworten,
Frank