SBV geht Aufgaben nach § 178 SGB IX nicht nach - grobe Pflichtverletztung nach § 177 Abs. 7 SGB IX ?
Verfasst: Mittwoch 4. Dezember 2024, 13:05
Guten Tag zusammen,
mich kontaktierte ein BR, dass die SBV ihrer Arbeit als SBV überhaupt nicht nachkomme und sich bereits die schwerbehinderten Mitarbeiter beschwerten.
In aller Kürze geschildert: man sei seit Jahren an der Sache dran und versuche als BR immer wieder mit der SBV zu reden, aber bisher ohne Erfolg. Auch fänden keine von der SBV initiierten Versammlungen mit den schwerbehinderten Mitarbeitern statt.
Man überlege nun, ob man den Widerspruchsausschuss gemäß § 177 Absatz 7 Satz 5 SGB IX einschaltet.
Meine Frage: kann das geschilderte Verhalten des "nichts-tun" der SBV als grobe Pflicht-Verletzung gesehen werden?
Dank für eure Hilfe und Einschätzung
mich kontaktierte ein BR, dass die SBV ihrer Arbeit als SBV überhaupt nicht nachkomme und sich bereits die schwerbehinderten Mitarbeiter beschwerten.
In aller Kürze geschildert: man sei seit Jahren an der Sache dran und versuche als BR immer wieder mit der SBV zu reden, aber bisher ohne Erfolg. Auch fänden keine von der SBV initiierten Versammlungen mit den schwerbehinderten Mitarbeitern statt.
Man überlege nun, ob man den Widerspruchsausschuss gemäß § 177 Absatz 7 Satz 5 SGB IX einschaltet.
Meine Frage: kann das geschilderte Verhalten des "nichts-tun" der SBV als grobe Pflicht-Verletzung gesehen werden?
Dank für eure Hilfe und Einschätzung